OLG München untersagt Legal Tech Anbieter die Beratung zum Widerruf von Lebensversicherungsverträgen
Das OLG München hat einem Anbieter von Legal Tech Dienstleistungen, der auf Basis einer Inkassoerlaubnis tätig ist, die Erbringung von Beratungsleistungen zum Widerruf von Lebensversicherungsverträgen untersagt