Jahr: 2021

Škoda gibt im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen in der Betriebsanleitung und wegen Verweise auf Fachbetriebe ab

Das Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 92/20, hätte darüber entscheiden müssen, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig ist, dass der Fahrzeughersteller Škoda in den Betriebsanleitungen seiner Fahrzeuge nicht mehr die notwendigen Motorölspezifikationen für einen Ölwechsel oder zum (unbeschränkten) Nachfüllen von Motoröl angibt, wenn

Verordnung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen – Wettbewerbszentrale nimmt zum Referentenentwurf Stellung

Werbung für ihre Leistungen und um Mitglieder ist Krankenkassen nach § 4a Absatz 3 SGB 5 ausdrücklich erlaubt. Der mit dieser Vorschrift abgesteckte Rahmen soll nun mit einer Verordnung zur Zulässigkeit von Werbemaßnahmen der Krankenkassen (Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung – KKWerbeV) konkretisiert werden.

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