BGH: Cookie-Einwilligung durch vorangekreuztes Kästchen ist unwirksam
Der BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Website nicht durch ein vorangekreuztes Kästchen eine Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies einholen kann.
Der BGH hat heute entschieden, dass der Betreiber einer Website nicht durch ein vorangekreuztes Kästchen eine Einwilligung zum Setzen von Tracking-Cookies einholen kann.
Der Bundesgerichtshof hält es für zulässig, dass ein Immobilienmakler in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines auf die Dauer von sechs Monaten befristeten Alleinauftrags eine Klausel aufnimmt, wonach sich die Vertragslaufzeit automatisch um drei Monate verlängert,
Der BGH hat mit heutigem Vorlagebeschluss I ZR 186/17 dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Regelungen der DSGVO es verhindern, dass anspruchsberechtigte Verbände wie beispielsweise die Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbszentrale Datenschutzverstöße mit den Mitteln des Lauterkeitsrechts verfolgen.
Wettbewerbsbeschwerden über Werbung mit Corona-Bezug sind derzeit an der Tagesordnung in der Tätigkeit der Wettbewerbszentrale: Seit Mitte Februar 2020 hat die Wettbewerbszentrale insgesamt 159 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit Corona erhalten.
In dem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt a. M. geht es um die Frage, ob der Hustensaft „Mucosolvan Complete Phyto“ als Arzneimittel oder Medizinprodukt einzustufen ist.
Das Landgericht Trier hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Händler von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) untersagt, weiterhin mit der Aussage zu werben „E-ZIGA Retten LEBEN JETZT UMSTEIGEN“
Wer dem Verbraucher Waren anbietet, muss nicht nur den zu zahlenden Endpreis angeben, sondern auch den Grundpreis.
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Frage der Kompatibilität eines Autositzbezugs mit einem Seitenairbag eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information ist
Die Wettbewerbszentrale erreichen gelegentlich Beschwerden, wonach angebotene und/oder vertraglich vereinbarte Leistungen in der Telekommunikations-Branche nicht gewährt werden. Vielfach handelt es sich dabei um telefonisch unterbreitete Angebote im Rahmen von Rückgewinnaktionen. Die Wettbewerbszentrale muss eine unlautere geschäftliche Handlung beweisen. Häufig fehlt es allerdings in solchen Fällen an Beweismöglichkeiten. Da in dem nachfolgend geschilderten Fall der Netzbetreiber die angebotene und vereinbarte Leistung schriftlich bestätigt hatte und die Leistungsverweigerung ebenfalls dokumentiert war, konnte eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Das Landgericht Münster hat es einem Immobilienmakler auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, sich mit einem Werbeschreiben, das auf den Abschluss von Maklerverträgen gerichtet war, an Pflegeeinrichtungen zu wenden, da die Werbemaßnahme auf eine unzumutbare Belästigung ausgerichtet war.