Jahr: 2020

Irreführende Rabattwerbung: Nur 12% Rabatt statt versprochenen 37% beim Matratzenkauf ist unzulässig

Ein Online-Händler, der Matratzen verkauft, warb in einem Gutscheinheft eines Drittanbieters mit einem Gutschein über 37%, der beim Kauf von Matratzen in seinem Online-Shop gewährt werden sollte, wie folgt:

37% Rabatt*
www. …….de gültig bis …….
Rabattcode: A….37
*Der Gutschein ist nur unter www……..de einlösbar und nicht mit anderen
Rabattaktionen kombinierbar. Er ist einmal gültig und nicht bar einlösbar. Es gibt keinen
Mindestbestellwert. Gültig bis zum …….“

Neue Pflichten für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen und neue Rechte für gewerbliche Nutzer – Plattform-to-Business-Verordnung der EU tritt am 12. Juli 2020 in Kraft

Am 12. Juli 2020 tritt die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, auch Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO) genannt, in Kraft.

Prozess der Wettbewerbszentrale gegen Tesla – Landgericht München I wird am 14. Juli entscheiden

Das Landgericht München I (Az. 33 O 14041/19) teile im Verhandlungstermin die Ansicht der Wettbewerbszentrale, wonach verschiedene Werbeaussagen von Tesla für Fahrzeugassistenz-Funktionen wie etwa „Autopilot inklusive“, „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ oder „Bis Ende des Jahres: … automatisches Fahren innerorts“ irreführend sind.

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Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de