Neue Regeln zur Verteilung der Maklerkosten beim Kauf über Wohnimmobilien treten Ende 2020 in Kraft
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft und bringt einheitliche und verbindliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten mit sich.