SEPA-Diskriminierung durch private Krankenversicherung – Unternehmen muss für das Verhalten seiner Mitarbeiter einstehen.
Das Landgericht München I hat einer privaten Krankenversicherung auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt, die Möglichkeit der Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen auf den Lastschrifteinzug von deutschen Bankkonten zu beschränken