Vorwurf Irreführung – Wettbewerbszentrale moniert als „FFP2“ beworbene Mund-Nasen- Masken – FFP2-Atemschutzmasken müssen gesetzlich vorgeschriebenen Standard auch erfüllen
Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung für und den Vertrieb von Mund-Nasen-Masken als sog. „FFP2“-Masken oder „Atemschutzmasken“ u. a. als irreführend moniert: