Urteil zu Werbeaussagen für E-Zigaretten wird rechtskräftig – OLG Hamm verwirft Berufung als unzulässig
Das Landgericht Essen hatte einem Hersteller von E-Zigaretten verboten, für diese mit den Aussagen „Genuss ohne Reue“ und „apothekenreine Premium E‑Liquids“ zu werben (LG Essen, Urteil vom 25.10.2019, Az. 41 O 13/19).