Jahr: 2020

Unzulässige Telefonwerbung für die Beratung über die Werthaltigkeit von Kapitalanlagen und Versicherungen

Das Landgericht Düsseldorf hat einem Finanzdienstleistungsunternehmen Telefonanrufe zum Angebot einer Beratung über die Werthaltigkeit von Lebensversicherungen und anderen Kapitalanlagen bei Personen, die weder in Telefonwerbung eingewilligt haben noch bei denen ein Einverständnis vermutet werden kann, auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagt (

OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung mit dem Begriff „Assekuranz“ durch einen Versicherungsvermittler – Hinweis auf die BaFin als Aufsichtsbehörde eines Versicherungsvermittlers ist unzulässig

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Versicherungsvermittler hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2020, Az. I-20 U 153/19 – nicht rechtskräftig) die Berufung eines Versicherungsvermittlers gegen ein Urteil des LG Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2019, Az. 37 O 26/19) zurückgewiesen.

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