BGH entscheidet zum Verbraucher-Widerrufsrecht beim Online-Matratzenkauf
Der BGH hat heute entschieden, dass dem Verbraucher beim Online-Matratzenkauf ein Widerrufsrecht zusteht (Urteil v. 03.07.2019, Az. VIII ZR 194/16).
Der BGH hat heute entschieden, dass dem Verbraucher beim Online-Matratzenkauf ein Widerrufsrecht zusteht (Urteil v. 03.07.2019, Az. VIII ZR 194/16).
Die Wettbewerbszentrale hat im Jahr 2018 mehr als 370 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit (Apotheker, Ärzte, Heilberufe, Krankenkassen, Pharmaindustrie etc.) bearbeitet, im Jahr 2019 sind es bislang mehr als 160 Fälle in diesem Bereich. Hinzu kommen außerdem für das Jahr 2018 rund 360 Anfragen und Beschwerden im Bereich Gesundheitshandwerk (z. B. Augenoptiker) und Medizinprodukte, in 2019 sind dies bislang knapp 140 Fälle.
Die Wettbewerbszentrale war auf dem viertägigen Jahreskongresses der Gesellschaft für Forensische Schriftuntersuchung e.V. (GFS) in Nürnberg (19. – 22.06.2019) mit einem Vortrag vertreten.
Teilnehmer waren Fachleute der Polizeien der Länder, des Bundeskriminalamtes sowie öffentlich bestellte und vereidigte und anderweit qualifizierte Sachverständige, Wissenschaftler ebenso wie Fachleute aus der Schweiz, Österreich, Belgien und den Niederlanden. Neben Fachvorträgen, Darstellung der Kriminalistik-Ausbildung an Universitäten und Hochschulen, ausgewählten Fallpräsentationen, Präsentationen zu technischen Untersuchungsmethoden sowie Vorführung technischer Geräte und einer Exkursion standen an einem der Kongresstage auch rechtliche Themen auf der Agenda.
BMWi und BMI haben am 28. Mai 2019 einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz – GEG) vorgelegt. Den geplanten Gesetzestext können Sie hier hier >> abrufen.
Die derzeit für die Werbung relevante Vorschrift des § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) findet sich in § 86 GEG-E wieder. Der Gesetzesentwurf verschärft die werberelevanten Informationspflichten für Immobilienmakler in folgender Weise:
Am 19. Juni 2019 hielt die Wettbewerbszentrale das speziell für Immobilienmakler konzipierte Fortbildungsseminar „Rechtssicher werben – Abmahnungen vermeiden“ beim IVD Bildungsinstitut Berlin-Brandenburg GmbH in Berlin.
Das 4-stündige Seminar wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und hatte zum Ziel, Immobilienmakler für die wichtigsten Werbevorschriften zu sensibilisieren.
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Landshut mit Urteil vom 05.06.2019 (Az. 1 HK O 62/19 n. rkr.) dem Hersteller Almased untersagt, für das gleichnamige Produkt mit der Angabe „Almased … das Original“ werben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne laden wir Sie zum Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am
Mittwoch, den 26. Juni 2019 um 10.30 Uhr, nach Bad Homburg ein.
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zur Frage der Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts für die Ein- und Auszahlung am Bankschalter hat der BGH entschieden (Urteil vom 18.06.2019, Az. XI ZR 768/17): Nach der heutigen Pressemitteilung des BGH dürfen Banken angesichts der geänderten Rechtslage zum Zahlungsdiensterecht aus dem Jahr 2009 grundsätzlich Entgelte für Barein- und Auszahlungen auf oder vom Girokonto verlangen, ohne dass eine Freipostenregelung vorgesehen ist. Allerdings kann bei Kontoverbindungen von Verbrauchern die Höhe des verlangten Entgelts von den Gerichten überprüft werden. Insofern hat der Bankensenat des BGH das Verfahren an das OLG München zurückverwiesen.
Zu diesem Schluss ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung gekommen (Urteil vom 13.06.2019, Rs. C-193/18). Der Europäische Gerichtshof vertritt die Auffassung, dass ein internetbasierter E Mail-Dienst, wie Gmail, kein „elektronischer Kommunikationsdienst“ i. S. d. Kommunikation-Rahmen-RL (2002/21/EG) darstellt. Das führt im Ergebnis dazu, dass ein solcher Dienst nicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) meldepflichtig ist.
Zu der Frage, wann Influencer Beiträge auf Social Media als Werbung zu kennzeichnen haben, sind in letzter Zeit Landgericht-Entscheidungen ergangen, die in Presse und Fachöffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.
Um rechtliche Probleme des Influencer Marketings zu erörtern, veranstaltete das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11.06.2019 in Berlin eine Dialogveranstaltung mit Influencern, ausgewählten Wirtschaftsverbänden, den Verbraucherzentralen, Landesmedienanstalten sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.