Jahr: 2019

Bestpreis-Versprechen eines Immobiliennetzwerks – Kammergericht Berlin bestätigt die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale und untersagt irreführende Werbung

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Werbeaussagen „Zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „Schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92%“ und „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung darstellen (Urteil vom 21.06.2019, Az. 5 U 121/18).

Keine Pflicht zur Bereitstellung einer Telefonnummer durch Amazon, wenn andere Kommunikationsmittel angeboten werden

Der EuGH hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, wenn sie andere Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, mit denen der Verbraucher effizient mit ihr in Verbindung treten kann (EuGH, Urteil v. 10.07.2019, Rs. C-649/17 – Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V./Amazon EU Sàrl).

Landgericht Berlin beanstandet Vorkenntnisklausel im Internetangebot eines Immobilienmaklers

Das Landgericht Berlin untersagte einem Immobilienmakler die Verwendung einer sog. Vorkenntnisklausel, die er im Rahmen eines Immobilienangebotes auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 verwendet hatte. Das Gericht sah darin die Verwendung einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung (LG Berlin, Urteil v. 02.05.2019, Az. 52 O 304/18).
 
Ein Immobilienmakler bot auf der Internet-Plattform Immobilienscout24 eine Wohnung zum Kauf an.

Landgericht Berlin verhängt auf Antrag der Wettbewerbszentrale Ordnungsgelder von mehr als 20.000,- € gegen ein Maklerunternehmen – wiederholte irreführende Werbung mit falscher Postleitzahl sowie unzureichende Kennzeichnung als gewerbliche Anzeige

Die Werbung für Immobilien unter der Angabe einer falschen Postleitzahl sowie das Schalten von Immobilienanzeigen ohne ausreichende Kennzeichnung der Gewerblichkeit des Angebots sind irreführend und beschäftigen die Wettbewerbszentrale immer wieder.

BGH: Geschäftsmodell der DUH ist nicht rechtsmissbräuchlich

Der BGH hat heute die Revision eines von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) abgemahnten Autohauses wegen des Einwands des Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG zurückgewiesen.
 
Das Autohaus hatte in seinem Auftritt im Internet einen neuen Pkw beworben und wegen der Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen auf einen im Autohaus ausliegenden Leitfaden verwiesen.

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