„Diplom-Graphologe“: Vergabe und Bezeichnung unlauter
Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Wettbewerbszentrale darüber berichtet, dass Bezeichnungen wie Dipl. Graph. oder DIPL. GRAPHOLOGE und DIPL. GRAPHOLOGE nicht geführt werden dürfen. Der Grund ist: Es gibt keinen akademischen Grad für Graphologen,