Fahrzeughersteller müssen freie Kfz-Werkstätten und Ersatzteilhändler erst ab September 2020 umfassend über Ersatzteile informieren
Fahrzeughersteller sind zurzeit noch nicht verpflichtet, unabhängigen Kfz-Händlern oder Reparaturbetrieben oder auch Herstellern oder Händlern von Fahrzeugersatzteilen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für ihre Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren. Ein bloßer Lesezugriff ist ausreichend.