Jahr: 2019

Entgelt für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter – BGH veröffentlicht Entscheidung

Der BGH hat am 24.10.2019 seine Entscheidung in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu Ein- und Auszahlungsentgelten am Bankschalter veröffentlicht (BGH, Urteil vom 18.06.2019, Az. XI ZR 768/17).

In dieser Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass es einer Bank nicht generell verwehrt sei, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Entgelt für Bareinzahlungen und Barauszahlungen vorzusehen.

Wettbewerbszentrale überprüft Werbeaussagen für E-Zigaretten – Urteil des LG Essen zu „Genuss ohne Reue“ am 25. Oktober 2019 erwartet

Die Wettbewerbszentrale hat in einigen Fällen sowohl Werbeaussagen als auch die Kennzeichnung von Verpackungen für E-Zigaretten beanstandet. In einem der Fälle verhandelte das Landgericht Essen bereits über eine Plakatwerbung für Liquids, auf der es hieß „Genuss ohne Reue“ sowie „apothekenreine Premium Liquids“. Am 25. Oktober 2019 wird das Urteil in dieser Sache erwartet

BGH: Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonn- und Feiertagen ohne Bindung an Ladenschlussgesetz zulässig

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist es in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zulässig, dass Bäckereien in Verkaufsstellen, in denen der Thekenverkauf mit Sitzgelegenheiten zum Verzehr von Speisen vor Ort verbunden ist (Bäckereicafé), Brote und Brötchen an Sonn- und Feiertagen länger als drei Stunden verkaufen

Wettbewerbszentrale überprüft Werbeaussagen für E-Zigaretten – Urteil des LG Essen zu „Genuss ohne Reue“ am 25. Oktober 2019 erwartet

Die Wettbewerbszentrale hat in einigen Fällen sowohl Werbeaussagen als auch die Kennzeichnung von Verpackungen für E-Zigaretten beanstandet. In einem der Fälle verhandelte das Landgericht Essen bereits über eine Plakatwerbung für Liquids, auf der es hieß „Genuss ohne Reue“ sowie „apothekenreine Premium Liquids“. Am 25. Oktober 2019 wird das Urteil in dieser Sache erwartet

Wirbt eine Gesellschaft mit „Architektur“, muss sie auch einen Architekten beschäftigen

Das LG Arnsberg hat entschieden, dass eine GmbH & Co. KG ihre Leistungen nur dann mit dem Hinweis „Architektur“ bewerben darf, wenn im Unternehmen mindestens eine Person fest angestellt ist, die in der Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist (Urteil v. 31.01.2019, Az. I-8 O 95/18). Ansonsten ist die Werbung irreführend und verstößt gegen die §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG.

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