Jahr: 2019

Generalanwalt beim EuGH zur Cookie-Einwilligungserklärung

In einem Verfahren zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Planet49 GmbH hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge vorgelegt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2019, Rs. C-673/17).

Dabei geht es insbesondere um die Auslegung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Frage, welche Anforderungen an die Einholung einer wirksamen Einwilligung im Zusammenhang mit Cookies gestellt werden. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH die Antworten darauf auch unter Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor.

Zahlreiche Irreführungen im Werbeprospekt eines Möbelhauses

Ein großes Möbelhaus hatte einen umfangreichen Werbeprospekt verteilt, der Publikumswirksam dem Kunden Preisvorteile beim Einkauf versprach. Die Werbung war allerdings in vielen Punkten unvollständig und irreführend, so dass das OLG München auf Antrag der Wettbewerbszentrale das Möbelhaus zur Unterlassung verurteilt hat (Urteil v. 17.01.2019, Az. 29 U 3848/17).

Werbung mit „Nur bei Müller Chocolat kriegst Du echte geschmolzene Schokolade“ unzulässig, wenn auch die Mitbewerber echte Schokolade benutzen

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG wegen einer unzulässigen Alleinstellungswerbung vorgegangen. In einem TV-Spot wirbt das Unternehmen mit der Auslobung:

„Nur bei Müller Chocolat kriegst du echte geschmolzene Schokolade und echte Sahne. Echter Pudding, echt lecker oder? Neu … Müller Chocolat, echt anders.“

Datenschutzkonferenz veröffentlicht neues Kurzpapier zur Einwilligung nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Das Gremium der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat das Kurzpapier „Einwilligung nach der DS-GVO“ veröffentlicht. Auch wenn die Veröffentlichung rechtlich unverbindlich ist, bietet sie doch einen Überblick zu den Ansichten der Aufsichtsbehörden, die auch bei der Datenverarbeitung rund um das Thema Direktwerbung tätig werden können.

Wirbt ein Unternehmen mit „Architektur“, muss es auch einen Architekten beschäftigen

Eine GmbH & Co. KG darf ihre Leistungen nur dann mit dem Hinweis „Architektur“ bewerben, wenn im Unternehmen mindestens eine Person fest angestellt ist, die in der Architektenliste der zuständigen Architektenkammer eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall ist, ist diese Werbung irreführend im Sinne von §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG (LG Arnsberg, Urteil vom 31.01.2019 – I-8 O 95/18).

Knapp 11.000 Anfragen und Beschwerden bei der Wettbewerbszentrale in 2018 – Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft beanstandet Preisdarstellungen bei Check24 und Verivox und informiert über Klage gegen Google LLC –

Insgesamt 10.943 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs hat die Wettbewerbszentrale im Jahr 2018 erhalten, teilte die Organisation der Wirtschaft bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2018 mit.

2.799 förmliche Beanstandungen wegen unlauterer Geschäftspraktiken hat die Wettbewerbszentrale gegenüber werbenden Unternehmen aus verschiedensten Branchen ausgesprochen. Formlose Beanstandungen wegen kleinerer Rechtsverstöße gab es in 278 Fällen. Die weitaus meisten Fälle werden außergerichtlich durch Abgabe von Unterlassungserklärungen erledigt. Das erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, am Dienstag in Frankfurt. Wettbewerbs-verletzungen fänden im Grunde in jeder Branche statt. Von wachsender Bedeutung seien in der Praxis der Wettbewerbszentrale unter anderem Fälle gegen oder im Zusammenhang mit Internetportalen.

Tesla muss Preiswerbung beim Model 3 ändern

Tesla darf ab dem 20. März 2019 nicht mehr für sein Model 3 mit Preisen und/oder Raten „nach geschätzten Einsparungen“ werben. Die Wettbewerbszentrale hat die Werbepraxis von Tesla wegen Irreführung potentieller Interessenten und Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung beanstandet.

Einladung zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale am 12. März 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, nach Frankfurt am Main einladen. Herr Dr. Münker wird über Entwicklungen im Wettbewerb 2018/2019 sowie die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und auf folgende Aspekte eingehen:

Generalanwalt beim EuGH sieht keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel

In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH ausgeführt, dass der Betreiber einer Online-Handelsplattform wie Amazon nicht dazu verpflichtet ist, dem Verbraucher eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Vielmehr kann das Unternehmen frei entscheiden, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme es dem Verbraucher zur Verfügung stellt (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts v. 28.02.2019, Rs. C-649/17).

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