Versicherungsmakler haftet für das Verhalten seines Leadlieferanten
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019, Az. 3-06 O 5/18) das ein Versicherungsmakler für einen von seinem Leadlieferanten begangen Wettbewerbsverstoß haftet.
Der Versicherungsmakler hatte einen sogenannten „Leadliferanten“ beauftragt, Beratungstermine mit interessierten potenziellen Kunden zur Beratung über und zum Abschluss von privaten Krankenversicherungsverträgen zu vereinbaren.