Jahr: 2019

TUI Preisindikator unzulässig

Mit Beschluss vom 17.04.2019 hat das OLG Celle in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren die Berufung der TUI Deutschland GmbH gegen ein Urteil des LG Hannover zurückgewiesen (Az. 13 U 108/18). Das LG Hannover hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale dem Reiseveranstalter die Werbung in einem Reisekatalog für Pauschalreisen unter Darstellung eines Leistungspakets sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ untersagt, wenn der Kunde nicht gleichzeitig in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis informiert

EuGH: Geschützte Ursprungsbezeichnungen sind umfassend geschützt – zum Schutz von „Queso Manchego“

Der Gerichtshof hat mit heutigem Urteil entschieden, dass die Verwendung von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, mit dem eine Ursprungsbezeichnung verbunden ist, eine Anspielung auf die geschützte Bezeichnung darstellen kann (Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-614/17). Das Besondere in diesem Fall ist, dass die Bildzeichen von einem in dieser Gegend (Mancha) ansässigen Erzeuger verwendet werden, dessen Erzeugnisse (Käse), mit denen von dieser Ursprungsbezeichnung geschützten Erzeugnissen (Queso Manchego) ähnlich oder mit ihnen vergleichbar sind, aber nicht von der geschützten Ursprungsbezeichnung erfasst werden (Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-614/17).

Fahrzeugbörse im Internet: Preis darf nicht von Bedingungen abhängen, mit denen der Verbraucher nicht rechnet

Ein Fahrzeughändler handelt unlauter, wenn er ein Fahrzeug in eine Fahrzeugbörse im Internet mit einem Preis einstellt, der nur für den besonderen Fall gilt, dass das Fahrzeug eine Tageszulassung erhält oder der Kunde ein anderes Fahrzeug in Zahlung gibt.

Der Händler hatte bei Mobile.de einen Hyundai i30 als „Limousine, Neufahrzeug“ zum Preis von 12.490 Euro angeboten. Das Fahrzeug war nicht in der Kategorie „Tageszulassung“ eingestellt. Lediglich auf der Fahrzeugdetailseite erfolgte im letzten Punkt „Weiteres“ der Hinweis „Angebotspreis unter Berücksichtigung einer Tageszulassung im Folgemonat“ und

Generalanwalt beim EuGH stuft Angebot von Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ ein

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.

Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem

LG Leipzig zur Werbung des Händlerbunds mit „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen den Händlerbund hat dieser seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Leipzig vom 24.10.2018 (Az. 05 O 752/18) zurückgenommen. Damit ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden, wonach dem Verein untersagt ist, seine Leistungen als „Hilfe bei Abmahnung“ mit der Angabe „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ zu bewerben, ohne in unmittelbarem textlichen Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Rechtsschutz nicht gewährt wird, soweit Fragen gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung Gegenstand des Verfahrens sind.

Anforderungen an Werbung mit Spitzenstellungsbehauptung – LG München I zur Werbung mit „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“

Ein Unternehmen darf in der Werbung grundsätzlich herausstellen, dass seine Produkte herausragende Eigenschaften haben. Allerdings müssen solche Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptungen sachlich richtig sein, da ansonsten die Gefahr besteht, dass redliche Unternehmen benachteiligt werden könnten. Ein aktuelles Beispiel aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigt, dass die Grenzen für eine zulässige Spitzenstellungsbehauptung eng sein können.
So verbot das Landgericht München I einer Münchener Brauerei, ihre Bierspezialität „… Urweiße“ mit der Angabe „Weltbestes Bier beim European Beer Star 2017“ zu bewerben (Urteil v. 08.03.2019, Az. 37 O 7198/18, rkr.).

LG München I zur Kennzeichnungspflicht von Influencern: Im konkreten Fall keine getarnte Werbung, wenn Instagram-Account als gewerbliches Handeln erkennbar ist

Nach einer Pressemitteilung des LG München I hat dieses entschieden, dass eine Influencerin zumindest ihre Posts ohne Gegenleistung durch Unternehmen nicht als Werbung kennzeichnen muss, da für die angesprochenen Verkehrskreise das gewerbliche Handeln der Influencerin erkennbar sei (Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18, nicht rechtskräftig), Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt der News noch nicht vor). Im konkreten Fall seien die Anzahl der Follower der Beklagten ausschlaggebend gewesen, ebenso wie der Umstand, dass es sich um ein öffentliches, verifiziertes und mit einem blauen Haken versehenes Profil handle.

Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein

Der BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten zu befürchten sind (Urteil v. 25.04.2019, Az. I ZR 23/18).

Erneut Bankentgelt auf dem Prüfstand – BGH verhandelt am 14.05.2019 über die Klage der Wettbewerbszentrale

In einem weiteren Verfahren wird der BGH Gelegenheit haben, über die Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts (hier: Entgelt für Barauszahlungen am Bankschalter) zu entscheiden. Der Senat hat in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren Termin zur mündlichen Verhandlung für den 14. Mai 2019 anberaumt (Az. XI ZR 768/17).

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