Bei Preisvergleich für Kfz-Versicherungen müssen Preise der verglichenen Tarife angegeben werden
Nach einer Entscheidung des OLG Köln dürfen auf einer Webseite für Kfz-Versicherungsvergleiche keine Tarife ohne Preisangabe in dem Preisvergleich aufgeführt werden (Urteil v. 12.04.2019, Az. 6 U 191/18). Dies stelle eine unzulässige vergleichende Werbung gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar.