Jahr: 2019

Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung ist unzulässig

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichten Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichten Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen

Rückblick: Jahreskonferenz 2019 der Wettbewerbszentrale – „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“

Spannende Vorträge namhafter Redner, lebhafte Diskussionsrunden, ein Seminar – kurzum ein vielfältiges Programm bot die Jahreskonferenz der Wettbewerbszentrale unter dem Titel „Neue Herausforderungen für Unternehmen – schärfere Vorschriften und Sanktionen in Marketing & Vertrieb“ am 14./15. Mai 2019 in Bad Homburg. Blicken Sie mit uns zurück auf zwei informative und spannende Konferenztage, in die auch die Mitgliederversammlung und Gremiensitzungen der Wettbewerbszentrale eingebettet waren.

Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ am 26.06.2019 – Save the date

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wettbewerbszentrale veranstaltet ihr diesjähriges Pressegespräch „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ zu Trends und Entwicklungen im Gesundheitsmarkt am

Mittwoch, den 26. Juni 2019, um 10.30 Uhr,
im Hause der Wettbewerbszentrale,
Landgrafenstr. 24 B, 61348 Bad Homburg

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich diesen Termin bereits jetzt vormerken.

Energieversorger darf Verbrauchern bei Online-Bestellung nicht nur Zahlung per Bankeinzug anbieten

Der BGH hat klargestellt, dass ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) seinen Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages außerhalb der Grundversorgung im Internet für Verbraucher nicht so gestalten darf, dass als einzige Bezahlmöglichkeit die Zahlung per Bankeinzug auswählbar ist und die Bestellung nur nach Eingabe der Kontodaten fortgeführt werden kann (Urteil vom 10.04.2019, Az. VIII ZR 56/18). Ein solches Internetangebot verstoße gegen § 42 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG).

Irreführende Werbung für Legal-Tech Angebot – Wettbewerbszentrale beanstandet Werbeaussagen eines Portals zur Durchsetzung von Fluggastrechten

Die Wettbewerbszentrale hat im Bereich von Legal-Tech Dienstleistungen erneut eine Werbung als irreführend beanstandet, diesmal die eines Portals für Fluggastrechte. Das Portal bietet Flugreisenden im Falle von Verspätungen oder Ausfällen an, deren Rechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.

BGH entscheidet am 18.06.2019 über Frage der Zulässigkeit eines Entgeltes für Bargeldauszahlungen am Bankschalter

In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zur Frage der Zulässigkeit eines von einer Sparkasse verlangten Bankentgelts hat der BGH eine Entscheidung für den 18.06.2019 angekündigt (Az. XI ZR 768/17). Konkret geht es um ein Entgelt für Barauszahlungen am Bankschalter.

Die beklagte Sparkasse hatte je nach Kontomodell für die Auszahlung von Bargeld an der Kasse zwei Euro oder einen Euro berechnet. Eine Freipostenregelung sehen die AGB der Sparkasse nicht vor.

Landgericht Berlin verhängt auf Antrag der Wettbewerbszentrale ein Ordnungsgeld – wiederholte irreführende Werbung mit einem „Verkauf zum Höchstpreis“ für Immobilien im Rahmen einer Google-Anzeige

Ein bundesweit tätiges Maklernetzwerk warb im Rahmen des Internetauftritts für die Vermittlung von Immobilien mit der Werbeaussage „Verkauf zum Höchstpreis“ bzw. „Jetzt zum Höchstpreis verkaufen oder vermieten“. Unter dem Aspekt einer unzulässigen Spitzenstellungswerbung bzw. einer irreführenden – weil nicht belegbaren – Werbung mit Höchstpreisen klagte die Wettbewerbszentrale den geltend gemachten Unterlassungsanspruch beim Landgericht Berlin ein, nachdem das Unternehmen nicht bereit gewesen war, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben

Vermittlungsportal für Immobilienmakler muss über Provision aufklären – Wettbewerbszentrale setzt Transparenzgebot beim Landgericht Hamburg durch

Bietet ein Portalbetreiber die Vermittlung von Immobilienmaklern an, ist der Nutzer darauf hinzuweisen, dass der Portalbetreiber im Falle einer Provisionsvereinbarung zwischen Nutzer und Makler eine prozentuale Erfolgsbeteiligung erhält.
 
Ein Immobilienportal, das sich als Experte für den Immobilienverkauf bezeichnete, warb auf der Internetseite wie folgt:

Keine Widerrufsmöglichkeit eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags

Der BGH hat in einem Verfahren eines Verbrauchers gegen einen Verkäufer von Einbauküchen entschieden, dass dem Verbraucher bei einem an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrag kein Widerrufsrecht zustehe (Urteil v. 10.04.2019, Az. VIII ZR 82/17). Bei dem Messestand handle es sich um einen beweglichen Gewerberaum, womit kein „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ vorliege.

SEPA-Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt hält Einschränkung der Deutschen Bahn bei SEPA-Zahlungen auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland für unzulässig

In seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren einer österreichischen Verbraucherorganisation gegen die Deutsche Bahn kommt der Generalanwalt beim EuGH zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Bahn, die ihren Kunden grundsätzlich eine Zahlung per Lastschrift anbietet, dieses Angebot nicht in der Weise beschränken kann, dass nur Kunden in Deutschland dieses wahrnehmen können (Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vom 02.05.2019, Rechtssache C-28/18).

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de