E-Mail-Werbung für Volvo-Fahrzeuge und -Aktionen gerichtlich verboten
Ein Automobilhändler hatte einem verärgerten Kunden, der keine Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Werbung erteilt hatte, aufgefordert, ihn nicht mehr per E-Mail mit Werbung zu belästigen. Dem Kunden wurde die Löschung seiner Daten bestätigt. Gleichwohl erhielt er zu einem späteren Zeitpunkt erneut Werbung