Jahr: 2018

„TUI Preisindikator“ unzulässig

Das LG Hannover hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren der TUI Deutschland GmbH untersagt, in Reisekatalogen für Pauschalreisen unter Darstellung eines Leistungspakets sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ zu werben, ohne gleichzeitig den Kunden in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis zu informieren (Urteil vom 19.07.2018, Az. 74 O 10/18, n. rkr.).

Der Reiseveranstalter hatte in einem Reisekatalog für Reisen nach Spanien und Portugal mit Leistungspaketen sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ auf einer Skala geworben, allerdings nicht wie sonst üblich, einen exakt bezifferten Reisepreis für unterschiedliche Reisedaten angegeben.

Auch Amazon Marketplace-Verkäufer müssen auf Verbraucher-Widerrufsrecht hinweisen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Würzburg sind auch Verkäufer, die auf der Amazon-Plattform als selbständige Unternehmer Waren verkaufen, verpflichtet, den Verbraucher auf sein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht hinzuweisen (Urteil vom 07.08.2018, Az. 1 HK O 434/18). Geschieht dies nicht, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Werbung mit „Bestpreis erreicht in 92 %“ von Immobilien-Webseite ist irreführend, wenn dies nicht belegt werden kann

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Werbung auf einer Webseite, auf der Immobilienmakler mit potentiellen Verkäufern zusammengebracht werden sollen, mit „zum Bestpreis verkaufen“, „Verkauf zum Bestpreis“, „schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“, „Bestpreis erreicht in 92 %“ oder „Der beste Preis für Ihre Immobilie“ irreführend ist (Urteil v. 07.08.2018, Az. 15 O 295/17, n. rkr.).

Krypto Crowdfunding: Keine Werbung mit einer Prüfung oder Auszeichnung durch die BaFin

Die Wettbewerbszentrale erhielt Beschwerden zu öffentlichen Aussagen eines Unternehmens, das basierend auf dem Geschäftsmodell von Kryptowährungen Crowdfunding-Projekte anbietet. Der Geschäftsführer des sogenannten „Start-up-Accelerator“ äußerte sich in einem im Internet veröffentlichten Interview zu den von seinem Unternehmen angebotenen Crowdfunding-Projekten dahingehend, dass er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Prädikat „erstes regulatorisch geprüftes ICO in Deutschland“ erhalten habe.

LED-Soffitten und Xenon-Brenner, die in prüfungspflichtige Leuchten von Fahrzeugen passen, sind selbst ebenfalls prüfungspflichtig und dürfen für eine Verwendung in Deutschland nur vertrieben werden, wenn ein E-Zeichen vorhanden ist

§ 22a Abs. 2 StVZO verbietet das Feilbieten bestimmter sicherheitsrelevanter seriengefertigter Fahrzeugteile, die nicht nach den vorgeschriebenen europäischen Normen (UN/ECE-Regelungen) geprüft sind und daher nicht die notwendige Prüfkennzeichnung (sogenanntes E-Zeichen) aufweisen, wenn die betreffenden Teile zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bestimmt sind. Zu den sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen zählen z. B. auch die Scheinwerfer, Brems- und Rücklichter, Seitenblinker, Standlichter und Kennzeichenleuchten eines Fahrzeuges.

BGH bestätigt wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Inkassoschreiben – Wettbewerbszentrale: Grundsatzurteil für diesen Bereich der Legal Tech-Dienstleistungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuell veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden, dass die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die auch die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließende Vollstreckungsmaßnahmen in Aussicht stellt, grundsätzlich keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik darstellt (BGH, Urteil vom 22. März 2018, Az. I ZR 25/17).

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat diese Entscheidung grundsätzliche Bedeutung für alle Unternehmen, die im B2C-Geschäft tätig sind – ebenso wie für Verbraucher.

Wer mit „Vom BVSK anerkannter Kfz.-Sachverständiger“ wirbt, muss auch vom BVSK anerkannter Kfz.-Sachverständiger sein

Das LG Essen hat entschieden, dass es irreführend ist, wenn ein Kfz.-Sachverständiger damit wirbt, dass er vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannt ist, tatsächlich aber vom Bundesverbund für Kfz-Sachverständigen Handwerk e.V. (BVkSH) anerkannt ist (Urteil v. 12.07.2018, Az. 43 O 16/18, n. rkr.).

Inwieweit müssen Autohersteller unabhängigen Marktteilnehmern Informationen zu Ersatzteilen zur Verfügung stellen? – BGH legt EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor

Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Euro5/6-VO (715/2007/EG) vorgelegt (Beschluss v. 21.06.2018, Az. I ZR 40/17 – Ersatzteilinformation). Er möchte wissen, ob die nach dieser Vorschrift den unabhängigen Marktteilnehmern zu gewährenden Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen seien und wie weit das in dieser Vorschrift geregelten Diskriminierungsverbots reiche.

Geklagt hatte ein Branchenverband des Großhandels für Kraftfahrzeugteile gegen einen Kraftfahrzeughersteller. Die von der Beklagten hergestellten Fahrzeuge erhalten eine Fahrzeugidentifikationsnummer, unter welcher in einer Datenbank die im betreffenden Fahrzeug verbauten Komponenten gespeichert werden. Die Datenbank wird von einem mit der Beklagten konzernverbunden Unternehmen unterhalten.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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