SEPA-Verordnung gilt auch für Mietverträge – Vonovia erkennt Unterlassungsanspruch an
Der gewerbliche Wohnraumvermieter Vonovia hat beim LG Bochum die Klage der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der festgestellten SEPA-Diskriminierung anerkannt (LG Bochum, Anerkenntnisurteil vom 31.08.2018 – I-17 O 57/18).
Die Beklagte- nach eigenen Angaben „Deutschlands führendes Immobilienunternehmen“- sieht in ihren Wohnraummietverträgen mit Verbrauchern vor, dass die Zahlung der Miete per Lastschrift erfolgen muss und der Verbraucher dazu ein SEPA-Mandat zu erteilen hat.