Jahr: 2018

Wettbewerbszentrale: „Geplante Regelungen werden Abmahnmissbrauch nicht nachhaltig eindämmen“ – Plädoyer der Selbstkontrollinstitution für einen mutigeren Ansatz

Die Wettbewerbszentrale hat zu dem am 11. September 2018 veröffentlichten Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ Stellung genommen. Sie begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Gesetzgebers, das Problem des Abmahnunwesens eindämmen zu wollen. Gleichzeitig äußert die Selbstkontrollinstitution nach intensiver Analyse der geplanten Regelungen aber die Sorge, dass mit den gut gemeinten Vorschlägen das Ziel einer nachhaltigen „Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.“, nicht erreicht wird.

Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale bliebe mit den jetzt vorgeschlagenen Vorschriften das Thema „Abmahnmissbrauch“ auch weiterhin auf der Agenda von Onlinehändlern. Gleichzeitig werde es im Bereich der Rechtsdurchsetzung durch seriöse Anspruchsteller – auch bei krassen Wettbewerbsverletzungen durch große Player – zu nicht sachgerechten Beeinträchtigungen kommen.

Wettbewerbszentrale erwirkt einstweilige Verfügung gegen Almased – OLG Celle untersagt Werbung mit der Angabe „Almased … das Original“

In einem Eilverfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG Celle mit Urteil vom 04.09.2018 (Az. 13 U 77/18) den Hersteller des Abnehm-Produkts „Almased“ verurteilt, es zu unterlassen, mit der Angabe: „Almased… das Original“ zu werben.

Die Wettbewerbszentrale hatte sich im Rahmen einer Abmahnung zunächst gegen die folgende Aussage im Rahmen eines 30-sekündigen Radiospots gewandt:

„Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept.“

Wettbewerbszentrale: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Wahl der Krankenkasse überlassen – Missachtung des Wahlrechts führt zu Beanstandungen

In gleich vier Fällen hat die Wettbewerbszentrale bestandet, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern jeweils eine konkrete Krankenkasse empfohlen hatten:

Die Deutsche Post AG hatte neue Mitarbeiter angeschrieben und diese auf eine konkret benannte Krankenkasse hingewiesen, die mit über neun Millionen Versicherten eine der ganz großen Krankenversicherungen Deutschlands und außerdem zuverlässiger Partner sei. In dem Brief wurde an die Solidarität der Mitarbeiter appelliert („Gemeinsam erreichen wir mehr!“), und schließlich konnte der Arbeitnehmer auf einem Formblatt gleich ankreuzen, dass er an Angeboten der betreffenden Krankenkasse interessiert sei.

LG Bielefeld urteilt zu wiederholenden Nährwertangaben

In einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen einen Nahrungsmittelhersteller hat das LG Bielefeld mit Urteil vom 08.08.2018 (Az. 3 O 80/18, n. rkr.) die Gestaltung einer wiederholenden Nährwertkennzeichnung als Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eingestuft.

Die beanstandete Kennzeichnung

Der Hersteller hatte auf der Verpackung eines Müslis unterschiedliche Angaben zum Energiewert angebracht.

Sachverständigenbüros: Keine Anerkennung durch Versicherungen

Ein Kfz-Sachverständiger für die Bewertung von Unfallschäden bewarb auf seiner Homepage neben der Gutachtenerstellung und der Begleitung während der gesamten Schadensabwicklung seine Leistungen mit folgenden Aussagen:

Als anerkannter und geprüfter Sachverständiger durch die DESAG ist unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro von allen Versicherungen anerkannt.

Damit täuscht der Werbende die angesprochenen Verkehrskreise über die Betriebsverhältnisse (§ 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 UWG), nämlich über eine tatsächlich nicht vorhandenen Anerkennung.

Generalanwalt des EuGH nimmt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte Stellung

In seinen Schlussanträgen zu einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahrenhat hat der Generalanwalt des EuGH ausgeführt, dass es unzulässig ist, wenn bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellkarte, das unter die Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nur auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ohne weitere Informationen dazu zu geben. Ein Muster-Widerrufsformular muss jedoch einem solchen Prospekt nicht beigefügt werden.

Versendung einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnung per E-Mail ist ohne Einwilligung unzulässig

Ein Unternehmer handelt rechtswidrig, wenn er seinem Kunden per E-Mail eine Rechnung für gekaufte Waren übersendet und in die E-Mail eine Abfrage nach der Kundenzufriedenheit einbindet, wenn der Kunde ihm keine Einwilligung in die Übersendung von Werbung per E-Mail erteilt hat. Das entschied der BGH in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Urteil v. 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17).

Nicht mehr als 2 Theorieeinheiten am Tag auch bei Ferien- oder Kompaktkursen – Wettbewerbszentrale erreicht Klärung in einem Grundsatzverfahren. Auch Werbung mit einer „Theorie-und-Praxis-Garantie“ bleibt verboten.

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Fahrschulunternehmer auf Klage der Wettbewerbszentrale hin untersagt, bei einem Intensivkurs zur Motorradausbildung anzukündigen, dass bereits am 7. Tag des 8tägigen Kurses die theoretische Fahrprüfung in der Klasse A abgelegt werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2018 – I-4 U 79/17 – nicht rechtskräftig).

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