Wettbewerbszentrale: „Geplante Regelungen werden Abmahnmissbrauch nicht nachhaltig eindämmen“ – Plädoyer der Selbstkontrollinstitution für einen mutigeren Ansatz
Die Wettbewerbszentrale hat zu dem am 11. September 2018 veröffentlichten Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ Stellung genommen. Sie begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Gesetzgebers, das Problem des Abmahnunwesens eindämmen zu wollen. Gleichzeitig äußert die Selbstkontrollinstitution nach intensiver Analyse der geplanten Regelungen aber die Sorge, dass mit den gut gemeinten Vorschlägen das Ziel einer nachhaltigen „Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.“, nicht erreicht wird.
Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale bliebe mit den jetzt vorgeschlagenen Vorschriften das Thema „Abmahnmissbrauch“ auch weiterhin auf der Agenda von Onlinehändlern. Gleichzeitig werde es im Bereich der Rechtsdurchsetzung durch seriöse Anspruchsteller – auch bei krassen Wettbewerbsverletzungen durch große Player – zu nicht sachgerechten Beeinträchtigungen kommen.