SEPA-Diskriminierung – Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen die Deutsche Post AG
Wegen gleich 2 Fällen von SEPA-Diskriminierungen hat die Wettbewerbszentrale beim Landgericht Bonn Klage auf Unterlassung erhoben (LG Bonn, Az. 31 O 25/18)
Zum einen geht es um den von der Deutschen Post AG im Internet betriebenen Online-Shop, in dem man neben Portozeichen auch Waren wie Versandmaterial, Schreibwaren und andere Produkte kaufen kann. In diesem Shop bietet das Unternehmen Verbrauchern zwar die Zahlung mittels Lastschrift an, beschränkt den Einzug von Zahlungen aber auf Konten in der Bundesrepublik Deutschland.