Jahr: 2018

Fahrschulwerbung: Wettbewerbszentrale rät weiter zur Vorsicht bei Werbung für Einsatz von Fahrsimulatoren

Aus aktuellem Anlass weist die Wettbewerbszentrale erneut daraufhin, dass für den Einsatz von Fahrsimulatoren im Fahrschulbereich keine Werbeaussagen verwendet werden dürfen, deren Richtigkeit nicht belegt werden kann.

In drei Fällen erhielt die Wettbewerbszentrale aktuell Beschwerden darüber, dass Fahrschulunternehmer den Einsatz dieser Geräte in ihren Internettauftritten bewarben mit Aussagen, die den Eindruck erwecken, die Übungsstunden auf dem Simulator könnten Teile der praktischen Fahrausbildung ersetzen.

Und noch einmal: BGH zu „Detox“ als gesundheitsbezogener Angabe

Mit einem jüngst bekannt gewordenen Beschluss in einem „Detox“-Verfahren gegen einen weiteren Hersteller einer Kräuterteemischung hat der BGH die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Urteil vom 29. Juni 2016, Az. 3 U 32/16) zurückgewiesen und noch einmal bestätigt, dass die Bezeichnung „Detox“ eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe darstellt

OLG Hamburg: Wirkaussagen für Gesundheitsmatte sind irreführend

Das Oberlandesgericht Hamburg hat einem Schweizer Vertreiber von so genannten Gesundheitsmatten zur Massage der Fußreflexzonen mehrere Aussagen als irreführend untersagt (OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2017, Az. 3 U 26/15). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sie das Unternehmen vergeblich aufgefordert hatte, die Aussagen zu unterlassen

Verbot von Zahlungsentgelten im Handel tritt am 13.01.2018 in Kraft – Wettbewerbszentrale richtet neue Beschwerdestelle ein

Am 13.01.2018 treten die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen.

Mit dieser am Samstag in Kraft tretenden Neuregelung soll sichergestellt werden, dass Verbraucher beim Kauf von Waren sowie bei der Bezahlung von Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Der neue § 270a BGB sieht vor, dass jedenfalls für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel (Überweisung, Lastschrift, paypal, Visa und Mastercard) in Zukunft keine zusätzlichen Entgelte mehr vereinbart werden dürfen.

Damit wird die Möglichkeit der – wenn auch nur teilweisen – Weitergabe von mit bestimmten Zahlungsmodalitäten verbundenen Kosten für die Mehrzahl der angebotenen Zahlungswege abgeschafft. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Verbraucher vor unerwarteten Entgeltforderungen im Bereich des Handels zu schützen, die ihm nach Erfahrung der Wettbewerbszentrale häufig erst im laufenden Bestellvorgang mitgeteilt werden.

BGH verhandelt im April 2018 über Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet

In einem Verfahren zur Frage der Zulässigkeit von AdBlockern im Internet hat der Bundesgerichtshof (BGH) Termin zur mündlichen Verhandlung für den 19.04.2018 anberaumt (Az. I ZR 154/16). Dies teilte der BGH am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.

Die Klägerin ist die Axel Springer AG und stellt im Rahmen ihrer Verlagstätigkeit ihre redaktionellen Inhalte auch auf ihren Webangeboten zur Verfügung und

OLG Bamberg entscheidet zu „Zugelassenes Inkassounternehmen“

Die Werbung eines im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassounternehmens mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“ ist nach einem Beschluss des OLG Bamberg nicht irreführend (OLG Bamberg, Hinweisbeschluss vom 12.06.2017 – 3 U 161/16).

Das beklagte Inkassounternehmen warb sowohl auf seiner Homepage als auch auf dem Briefpapier mit dem Hinweis „zugelassenes Inkassounternehmen“.

Bundesverband nicht ohne Landesverbände, Anerkennung und Zertifizierung unzulässig

Ein im Vereinsregister als „Bundesverband“ eingetragener Verband aus dem Bereich des Kfz-Handwerks muss auf Betreiben der Wettbewerbszentrale seine Verbandsbezeichnung im Vereinsregister ändern lassen.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der seit dem 07.02.2014 im Vereinsregister des Amtsgerichts Krefeld eingetragene Verein hatte auf seiner Homepage an zahlreichen Stellen mit der Bezeichnung

Klausel in AGB von easyJet gerichtlich untersagt – „Steuern und Gebühren … sind nicht erstattungsfähig“ benachteiligt Verbraucher

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das LG Frankfurt am Main der britischen Fluglinie easyJet untersagt, gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern nachfolgende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden: „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“

Inkassounternehmen sind verpflichtet, die Grundlage ihrer geltend gemachten Inkassovergütung deutlich und zutreffend anzugeben

Das Landgericht Köln hat einem Inkassounternehmer untersagt in einem Aufforderungsschreiben als Grundlage für die geltend gemachten Inkassokosten Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz ebenso wie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu benennen (LG Köln, Urteil vom 23.05.2017, Az. 31 O 92/16).

Der beklagte Inkassounternehmer hatte eine Forderung für seinen Auftraggeber geltend gemacht und sich im Rahmen der Berechnung der gleichzeitig mit der Hauptforderung geltend gemachten Inkassokosten auf § 4 Abs. 5 RDGEG (Einführungsgesetzt zum Rechtsdienstleistungsgesetz) i. V. m. Nr. 2300 VV RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berufen. Das Landgericht Köln sieht diese Berufung

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