Versicherten darf der Krankenkassenwechsel nicht erschwert werden – Krankenkasse muss Kündigungsbestätigungen zügig ausstellen
Die Wettbewerbszentrale ist gegen eine große Krankenkasse vorgegangen, weil diese den Versicherten, die gekündigt hatten, zum Teil erst mehr als zwei Monate später die Kündigungsbestätigung zuschickte. Das Landgericht Berlin hatte die Krankenkasse auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin entsprechend zur Unterlassung verurteilt (LG Berlin, Urteil vom 17.01.2017, Az. 16 O 47/16). Die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.