Jahr: 2018

Versicherten darf der Krankenkassenwechsel nicht erschwert werden – Krankenkasse muss Kündigungsbestätigungen zügig ausstellen

Die Wettbewerbszentrale ist gegen eine große Krankenkasse vorgegangen, weil diese den Versicherten, die gekündigt hatten, zum Teil erst mehr als zwei Monate später die Kündigungsbestätigung zuschickte. Das Landgericht Berlin hatte die Krankenkasse auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin entsprechend zur Unterlassung verurteilt (LG Berlin, Urteil vom 17.01.2017, Az. 16 O 47/16). Die Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.

Ausbildung zum „Diplom-Luftfahrtsachverständigen“ ist wettbewerbswidrig

Ein Verband bewarb auf seiner Homepage eine „Ausbildung zum „Diplom Luftfahrtsachverständigen“ unter anderem wie folgt:

„Der Verband der …sachverständigen bildet in Zusammenarbeit mit dem Institut f…. an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft – geeignete Bewerber zum Diplom-Luftfahrtsachverständigen aus. Die Ausbildung findet in Modulen statt.

Gebührenfreies“ Girokonto: Wettbewerbszentrale lässt erneut Werbung einer Bank als irreführend untersagen – Urteil mit Bedeutung für die gesamte Bankenbranche –

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart der Sparda-Bank Baden-Württemberg die Werbung mit einem „gebührenfreien“ Girokonto als irreführend untersagt (Urteil vom 19.02.2018, Az. 35 O 57/17 KfH – nicht rechtskräftig). Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, misst die Wettbewerbszentrale diesem Verfahren Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei.

Das in Stuttgart ansässige Bankinstitut gehört zu einer Bankengruppe, die nahezu flächen-deckend und bundesweit unter Hinweis auf ein für den Kunden kostenloses Girokonto wirbt. Zwar erhebt die Bank tatsächlich kein Entgelt für die Kontoführung. Die Bank führte aber 2017 für die Ausstellung einer EC-Karte (Girocard) ein jährliches Entgelt von 10 Euro ein. Dieses Entgelt erhält der Kunde nur dann zurück, wenn

„Award“ für eine Creme muss erläutert werden – LG Aachen fordert die gleichen Informationen wie bei Tests und Auszeichnungen

Das Landgericht Aachen hat ein Kosmetikunternehmen verurteilt, zukünftig nicht mehr mit einem Testergebnis zu werben, ohne dem Verbraucher bereits in der Werbung selbst die Testkriterien zu erläutern oder ihm zumindest eine Fundstelle zu nennen, unter der er die Testkriterien finden kann (Landgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2018, Az. 42 O 118/17, nicht rechtskräftig).

Das Unternehmen hatte für eine Tagescreme mit dem Hinweis geworben „Spa Diamond Winner 2017“ in der Kategorie „Beauty Anti-Aging“.

Unlauterer Wettbewerb: Erfolgreich gegen unzulässige Entgelte, irreführende Werbeversprechen und verdeckte Provisionszahlungen – Wie Wettbewerber und Kunden mit Gesetzesverstößen benachteiligt werden – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht vor –

Die Wettbewerbszentrale hat im vergangenen Jahr insgesamt 10.478 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs bearbeitet. In 3.474 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft mit förmlichen Untersagungsverfahren gegen Wettbewerbsverstöße eingeschritten. Darüber hinaus sind 464 Unternehmen wegen kleinerer Rechtsverstöße formlos verwarnt und zur Änderung der Werbung aufgefordert worden.

„In den allermeisten Fällen geben die Unternehmen eine Unterlassungsverpflichtung gegenüber der Wettbewerbszentrale ab. Die Selbstkontrolle der Wirtschaft muss also nur in relativ wenigen Fällen zu Gericht ziehen, um eine unzulässige Werbung verbieten zu lassen.“, erklärt Dr. Reiner Münker. Im Jahr 2017 führte

Einladung zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale am 1. März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, nach Frankfurt am Main einladen. Herr Dr. Münker wird über Entwicklungen im Wettbewerb 2017/2018 sowie die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und auf folgende Aspekte eingehen:

Rückblick: Drittes Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale

Am 20. Februar 2018 fand in Frankfurt am Main das diesjährige Expertenforum Automotive Recht (EAR) der Wettbewerbszentrale statt. Vertreter von Automobilherstellern, Zulieferunternehmen, Autohäusern, Prüforganisationen waren ebenso anwesend wie im Automobilsektor tätige Rechtsanwälte aus Kanzleien und von Verbänden.

Das dritte Expertenforum Automotive Recht wurde von RA Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale, Büro München) eröffnet. Er begrüßte die Teilnehmer, stellte die Referenten vor und gab einen kleinen Einblick in die seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 andauernden öffentlichen Angriffe auf die Automobilbranche in der Presse und den sozialen Medien. Alsdann moderierte er das Programm.

BGH bejaht Löschungsanspruch – Jameda werden Werbeanzeigen zum Verhängnis

In einem heute verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof das Arztbewertungsportal Jameda zur Löschung des Eintrages einer Dermatologin verurteilt (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17, vgl. Pressemitteilung Nr. 034/2018 des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018 >>).

Die klagende Ärztin hatte mit Jameda keine Vereinbarung zur Veröffentlichung ihrer Praxisdaten und verlangte die vollständige Löschung der über sie gespeicherten und auf der Plattform veröffentlichten Daten.

Bundesgerichtshof erlaubt Beiersdorf übergroße Umverpackungen für kleine Creme-Tiegel – BGH: Verbraucher orientieren sich nicht derart an der Verpackungsgröße, dass sie über die tatsächliche Füllmenge irregeführt würden –

Der Bundesgerichtshof hat in einem Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Beiersdorf um die Gestaltung einer Cremeverpackung dem Unternehmen Recht gegeben. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor (BGH, Urteil vom 11.10.2017, I ZR 78/16). Der BGH führt darin aus, dass der Kunde weder über die Füllmenge noch die Größe des in der Verpackung enthaltenen Tiegels getäuscht werde.

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