Werbung mit „Original Ettaler Kloster Glühwein“ und /oder mit „Original Ettaler Kloster Heidelbeerglühwein“ bei fehlendem örtlichen Bezug unzulässig
Nach einer am 24.04.2018 ergangenen Entscheidung des Landgerichts München muss ein Unternehmen die mit den Bezeichnungen „Original Ettaler Kloster Glühwein“ und /oder mit „Original Ettaler Kloster Heidelbeerglühwein“ in der im Urteilstenor in Bezug genommenen Ausgestaltung und Aufmachung unterlassen, wenn das Produkt keinen örtlichen Bezug zum Kloster Ettal hat (LG München I, Urteil v. 24.04.2018, Az. 33 O 4186/17).