Neues Reiserecht tritt zum 01. Juli 2018 in Kraft
Das „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“, welches die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie umsetzt, tritt zum 01.07.2018 in Kraft und bringt sowohl für die Reiseveranstalter als auch für die Reisevermittler grundlegende Änderungen. In dem neuen Reiserecht sollen Online-Angebote berücksichtigt und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Ziel ist die Vollharmonisierung innerhalb der EU.
Neu eingeführt wird die Kategorie der „verbundenen Reiseleistung“ in § 651w Abs. 1 BGB.