Verfahren wegen irreführender Preisaktionen im Möbelhandel – Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz – LG Würzburg: „reichlich aggressive Werbung“
Vor etwa einem halben Jahr hat die Wettbewerbszentrale ihre Beobachtungen im Hinblick auf die Werbung mit Preisaktionen im Möbelhandel veröffentlicht (vgl. Pressemitteilung vom 20.12.2016). Heute zieht sie eine erste Zwischenbilanz: Die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb hat insgesamt sechs Unterlassungsklagen gegen verschiedene Möbelhandelsunternehmen bei den Gerichten eingereicht – der Vorwurf: Irreführung über Preise bzw. Aktionszeiträume. Zwei dieser Verfahren sind bereits zum Abschluss gekommen. Zwei weitere Urteile werden am 03. und 04.08.2017 erwartet.