Angebot oder Pflicht? – Irreführende Werbung für Betriebsmaßnahmen des Arbeitsschutzes und der Geldwäscheprävention
Gesetzlich vorgeschriebene Betriebsmassnahmen rufen immer wieder Trittbrettfahrer auf den Plan, die versuchen, die Wahrnehmung des eigenen Dienstleistungsangebots zur Erfüllung solcher Verpflichtungen als verpflichtend darzustellen.
In einem Fall des
Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftkriminalität e. V. hatte ein Unternehmen eine E-Learning-Plattform für Firmen angeboten, über welche diese die Unterweisung ihrer Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz organisieren konnten. Auch bereits fertige Unterweisungen zu weiteren Themen sollten auf dieser Plattform abrufbar sein.