Jahr: 2017

Angebot oder Pflicht? – Irreführende Werbung für Betriebsmaßnahmen des Arbeitsschutzes und der Geldwäscheprävention

Gesetzlich vorgeschriebene Betriebsmassnahmen rufen immer wieder Trittbrettfahrer auf den Plan, die versuchen, die Wahrnehmung des eigenen Dienstleistungsangebots zur Erfüllung solcher Verpflichtungen als verpflichtend darzustellen.

In einem Fall des

Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftkriminalität e. V. hatte ein Unternehmen eine E-Learning-Plattform für Firmen angeboten, über welche diese die Unterweisung ihrer Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz organisieren konnten. Auch bereits fertige Unterweisungen zu weiteren Themen sollten auf dieser Plattform abrufbar sein.

Stellenangebot: Wettbewerbszentrale sucht Volljurist (m/w) – Datenschutz / E-Commerce in Bad Homburg

Über uns
Die Juristen der Wettbewerbszentrale arbeiten an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft (Unternehmen und Wirtschaftsverbände), Justiz und Politik: Die Selbstkontrollinstitution der Deutschen Wirtschaft ist unter anderem mit der Bearbeitung vielfacher Beschwerden und Anfragen zu den rechtlichen Anforderungen im Wettbewerb in den verschiedensten Branchen befasst. Zugleich führt sie zahlreiche Unterlassungs- und Gerichtsverfahren rund um das UWG und angrenzende Branchen- und Marktverhaltensgesetze. Im Austausch mit Gremien der Wirtschaftsverbände und im Dialog mit den zuständigen Bundesministerien (BMJV, BMWi, etc.) sowie der EU-Kommission ist die Wettbewerbszentrale regelmäßig in die nationalen und europäischen Gesetzgebungsaktivitäten und -prozesse rund um den Wettbewerb und den Verbraucherschutz einbezogen.

Reiseveranstalter dürfen höhere Reisepreisanzahlungen als 20 % vom Reisepreis verlangen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Reiseveranstalter bei konkret bestimmbaren Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 % verlangen, wenn es für diese Forderung einen sachlichen Grund gibt (Urteil vom 25.07.2017, Az. X ZR 71/16).

Schon mit einem Urteil aus dem Jahr 2014 hat der BGH entschieden, dass eine höhere Anzahlung als 20 % des Reisepreises in der Regel nicht gerecht ist und eine höhere Anzahlung daher einer besonderen Rechtfertigung bedürfe (Urteil v. 09.12.2014, Az. X ZR 147/13). Eine Rechtfertigung liegt danach z. B. vor, wenn der Reiseveranstalter seinerseits eigene Aufwendungen erbringen

Generalanwalt beim EuGH: Ausschluss des Vertriebs von Luxus- und Prestigewaren über Internetplattformen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Das Verbot des Vertriebs von Luxusartikeln über Internetplattformen wie Amazon oder eBay, das der Hersteller seinen autorisierten Händlern vertraglich auferlegt, kann unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Verfahren ( Pressemitteilung des EuGH Nr. 89/17 vom 26.07.2017 >>). Es geht um die Frage, ob der Hersteller von Luxuskosmetik den Händlern seines selektiven Vertriebssystems untersagen darf, die Waren im Internet über Drittunternehmen zu vertreiben, die nach außen erkennbar vom Hersteller nicht autorisiert sind (Schlussanträge vom 26.07.2017, Az. C-230/16).

Bundeskartellamt veröffentlicht „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“

Das Bundeskartellamt legte am 12. Juli 2017 der Öffentlichkeit das Dokument „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ vor. Es beinhaltet die Grundzüge des kartellrechtlichen Verbotes der vertikalen Preisbindung und zeigt Spielräume sowie die Grenzen unternehmerischen Handels auf. Fallbeispiele aus dem Lebensmittelbereich veranschaulichen die rechtlichen Grenzfälle. Das Papier dient aber auch Unternehmen anderer Branchen als Leitfaden, sich über kartellrechtliche Fragen der vertikalen Preisbindung zu informieren.

Werbung mit falschen unverbindlichen Preisempfehlungen – Wettbewerbszentrale erhält Beschwerden und lässt in zwei Fällen Preiswerbung mit falschen UVP gerichtlich untersagen

Bei der Wettbewerbszentrale gehen immer wieder Beschwerden ein zur Werbung mit falschen, überhöhten unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP). Die Beschwerden kommen überwiegend aus Mitbewerberkreisen. Diese verfügen über Marktkenntnisse, kennen die Preisempfehlungen und können somit zu einer raschen Einstellung irreführender Preiswerbung beitragen. In der Regel handelt es sich um Darstellungen mit Preisgegenüberstellungen, in denen Verbrauchern eine Preisersparnis suggeriert wird, die tatsächlich nicht erzielt werden kann.

Grundsatzentscheidung des BGH: Entgelt für die Zusendung von smsTAN zulässig

Nach einer Pressemitteilung vom 25. Juli 2017 hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau entschieden, dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wenn Banken und Sparkassen für die Durchführung von beauftragten Zahlungsdienstleistungen ein Entgelt verlangen (BGH, Urteil vom 25.07.2017 – XI ZR 260/15).

Der Kläger hatte sich gegen eine von der Sparkasse verwendete Preisklausel für smsTAN gewandt. Nach seinem Vortrag verwendete die Beklagte in ihrem Preisverzeichnis eine Klausel, in der sie sich die Berechnung eines Betrages von 10 Cent je smsTAN sicherte.

Öffentliche EU-Konsultation zu Verbraucherrechten läuft – Im Fokus: Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte und Haftungsfragen in der digitalen Welt – Stellungnahmen bis zum 08. Oktober 2017 möglich

Bis zum 8. Oktober 2017 läuft eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Damit soll überprüft werden, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. So geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind.

Außerdem will die EU-Kommission eruieren, inwieweit mehr Transparenz auf Online-Plattformen/ -Marktplätzen geschaffen werden sollte. Der vorangegangene Fitness Check habe nämlich Unsicherheiten seitens des Verbrauchers aufgezeigt, wer

Neues Fahrlehrergesetz im Bundesgesetzblatt am 05.07.2017 veröffentlicht – Gesetz tritt am 01.01.2018 in Kraft

Am 05.07.2017 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz-FahrlG) verkündet worden. Mehr als 20 Jahre nach der ersten Initiative zur Änderung und Modernisierung der fahrlehrerrechtlichen Vorschriften wird nun am 01.01.2018 das neue Gesetz in Kraft treten. Das Gesetz hat u. a. folgenden wesentlichen Inhalt:

  1. Die Möglichkeiten von Kooperationen zwischen Fahrschulunternehmern werden verbessert. Fahrschulen können Teile der Ausbildung ihren Kollegen übertragen. Darüber hinaus ist die Bildung von Gemeinschaftsfahrschulen erleichtert worden und die Regelungen über die Zahl der möglichen Zweigstellen einer Fahrschule wurden gelockert.

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