Wettbewerbszentrale lässt Verkauf von Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern untersagen
Das Landgericht Essen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen (LG Essen, Beschluss vom 05.09.2017, Az. 45 O 66/17, nicht rechtskräftig).
Der Unternehmer betreibt einen Handel mit E-Zigaretten und dem entsprechenden Zubehör, die er auch in seinem Online-Shop anbietet. Daneben warb in einem zweiten Internetauftritt für Nikotinlösung in 1-Liter-Behältern. Im Rahmen der Werbung wies er darauf hin:
„Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung als E-Liquid in E-Zigaretten gedacht und wir distanzieren uns ausdrücklich davon. Obwohl