Jahr: 2017

Wettbewerbszentrale lässt Verkauf von Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern untersagen

Das Landgericht Essen hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Händler untersagt, gegenüber Verbrauchern für Nikotinlösungen in 1-Liter-Behältern zu werben oder diese an Verbraucher zu verkaufen (LG Essen, Beschluss vom 05.09.2017, Az. 45 O 66/17, nicht rechtskräftig).

Der Unternehmer betreibt einen Handel mit E-Zigaretten und dem entsprechenden Zubehör, die er auch in seinem Online-Shop anbietet. Daneben warb in einem zweiten Internetauftritt für Nikotinlösung in 1-Liter-Behältern. Im Rahmen der Werbung wies er darauf hin:

„Dieses Produkt ist nicht für die Verwendung als E-Liquid in E-Zigaretten gedacht und wir distanzieren uns ausdrücklich davon. Obwohl

EuGH: Risiko für Kredit in Fremdwährung muss für Kreditnehmer einzuschätzen sein

Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit in einer Fremdwährung, muss der Verbraucher beim Abschluss des Kredits in die Lage versetzt werden, die sich für ihn hieraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen. Dies hat der EuGH in einem aktuellen Urteil entschieden (v. 20.09.217, Rs. C‑186/16). Das Finanzinstitut muss dabei dem Kreditnehmer Informationen zur Verfügung stellen, die ausreichen, um ihn in die Lage zu versetzen, eine umsichtige und besonnene Entscheidung zu treffen. Dazu gehören nicht nur Informationen, die die Möglichkeit einer Auf- oder Abwertung der Kreditwährung umfassen, sondern auch

Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale hat begonnen

Am gestrigen Donnerstag hat mit der Auftaktveranstaltung in Köln die diesjährige Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale begonnen. Auf der für Praktiker konzipierten Veranstaltung informiert die Wettbewerbszentrale über wichtige Entscheidungen und aktuelle Rechtsentwicklungen im Lauterkeitsrecht.

Themen sind u. a. aktuelle Rechtsprechung zu irreführender Werbung,

Rückblick: 24. Sachverständigentag der Sächsischen Industrie- und Handelskammern am 6. September 2017 in Dresden – Wettbewerbszentrale informiert zu Informationspflichten bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die Sächsischen Industrie- und Handelskammer haben am 6. September 2017 zum 24. Mal den Sachverständigentag für die von ihnen bestellten Sachverständigen in Dresden ausgerichtet. Fast 100 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige waren der Einladung zu folgenden Themen gefolgt:

Schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherrechte im Fokus – Erinnerung: Stellungnahmen zur EU-Konsultation noch möglich

Noch bis zum 8. Oktober 2017 dauert die öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur gezielten Überarbeitung verschiedener EU-Verbraucherschutzrichtlinien. Ziel ist eine Überprüfung, inwieweit bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Dabei geht es etwa um die Frage, ob zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten EU-weit schärfere finanzielle Sanktionen (wie z.B. Bußgelder) bei Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften notwendig sind. An der Konsultation können u.a. neben Verbraucherorganisationen und Behörden auch Unternehmen und Unternehmensverbände teilnehmen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de