Guthabenzins für Konto mit Kreditkarte – Bank erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Berlin an
Die Wettbewerbszentrale hatte im Februar 2017 die im Internet veröffentlichte Werbung einer Bank für die Eröffnung eines Girokontos beanstandet, bei dem gleichzeitig eine Kreditkarte mit inkludiert war. Die Bank bewarb die Eröffnung des Girokontos mit Kreditkarte u. a. mit dem Hinweis „Guthabenzins 0,4 % p. a. variabel“. Tatsächlich wurde dieser Guthabenzins aber nur auf Guthaben auf dem Kreditkartenkonto gewährt, nicht jedoch auf Guthaben auf dem gleichzeitig angebotenen damit verbundenen Girokonto.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Ankündigung als irreführend im Sinne von § 5 UWG. Gleichzeitig