Jahr: 2017

Guthabenzins für Konto mit Kreditkarte – Bank erkennt Unterlassungsanspruch der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Berlin an

Die Wettbewerbszentrale hatte im Februar 2017 die im Internet veröffentlichte Werbung einer Bank für die Eröffnung eines Girokontos beanstandet, bei dem gleichzeitig eine Kreditkarte mit inkludiert war. Die Bank bewarb die Eröffnung des Girokontos mit Kreditkarte u. a. mit dem Hinweis „Guthabenzins 0,4 % p. a. variabel“. Tatsächlich wurde dieser Guthabenzins aber nur auf Guthaben auf dem Kreditkartenkonto gewährt, nicht jedoch auf Guthaben auf dem gleichzeitig angebotenen damit verbundenen Girokonto.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Ankündigung als irreführend im Sinne von § 5 UWG. Gleichzeitig

Landgericht Heilbronn: Kosmetikerin ist keine „paramedizinische Therapeutin für Hautgesundheit“

Eine Kosmetikerin darf sich nicht als „para.med. Therapeutin für Hautgesundheit“ und ihr Kosmetikstudio nicht als „para.med. Kosmetikstudio“ bezeichnen. Das Landgericht gab damit der Klage der Wettbewerbszentrale statt (LG Heilbronn, Urteil vom 28.09.2017, Az. 21 O 45/17, nicht rechtskräftig). Diese hatte die Bezeichnungen zuvor als irreführend beanstandet und die Kosmetikerin zur Unterlassung aufgefordert.

Influencer Marketing: Schleichwerbung auf Instagram vermeiden – Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden

Die Wettbewerbszentrale hat heute einen Leitfaden >> veröffentlicht, in dem sie ihre Auffassung zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram und vielen damit verbundenen Einzelfragen vorstellt.

Unter den Beteiligten – dies sind Content-Creator wie Influencer und Blogger, Werbeagenturen genauso wie die werbetreibenden Unternehmen, welche auf Influencer Marketing zurückgreifen – herrscht Unsicherheit,

Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der Kartellsenat des BGH mit Urteil vom 17.10.2017 der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (BGH, Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war (LG Hannover, Urteil vom 25.08.2015, Az. 18 O 91/15):

Wettbewerbszentrale geht gegen irreführende Werbung mit Preisvorteilen in Outlet-Center vor – was ist wirklich dran an den Prozenten?

Ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den bekannten Jeansanbieter Levi Strauss vor dem Landgericht Münster (Az. 026 O 29/17) endete in der mündlichen Verhandlung vom 11.10.2017 mit einem Unterlassungsvergleich.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegenüber Levi Strauss die im Outlet-Center Ochtrup festgestellte Preisauszeichnungspraxis moniert, bei der für eine bestimmte Jeans ein aktueller „Outlet-Preis“ einem höheren, mit dem Kürzel „MRRP“ (soll heißen: Manufacturers Recommended Retail-Price) versehenen Preis gegenübergestellt wurde.

Verfahren wegen vertikaler Preisbindung – BGH verhandelt über Revision der Wettbewerbszentrale im Prozess gegen Almased

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 17. Oktober 2017 über die Revision der Wettbewerbszentrale in dem Verfahren gegen die Firma Almased Wellness GmbH (BGH, Az. KZR 56/16). Das OLG Celle hatte in der Vorinstanz die Klage abgewiesen, allerdings die Revision zum BGH nicht zugelassen. Dies holte der BGH auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Wettbewerbszentrale nach

EuGH entscheidet zur Bio-Zertifizierungspflicht für den Online-Handel: Online-Verkauf von Bio-Produkten setzt entgegen der Ansicht des Generalanwalts eine Zertifizierungspflicht der Händler voraus

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Frage, ob für Lebensmittel-Onlinehändler eine Bio-Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung Pflicht ist, hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.10.2017, Rs. C-289/16 entschieden, dass eine BIO-Zertifizierung für Online-Händler verpflichtend ist, weil kein direkter Verkauf vorliegt.

BGH: Immobilienmakler müssen Daten aus dem Energieausweis in Immobilieninserate aufnehmen

Auch Immobilienmakler sind verpflichtet, in ihren Immobilieninseraten die Pflichtinformationen aus dem Energieausweis anzugeben. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in drei Verfahren
entschieden (BGH, Urteile vom 05.10.2017 – I ZR 229/16, I ZR 232/16 und I ZR 4/17) und damit für Rechtsklarheit gesorgt.

Öffentliche Ankündigungen für den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder das Leasing von Immobilien müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis für das Gebäude enthalten. Im Einzelnen sind dies die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis), den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch des Gebäudes, die wesentlichen Energieträger für die Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes (§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV). Mehrere L

Wettbewerb im Lebensmittelsektor – Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz: Fälle irreführender Werbung im Lebensmittelbereich meist außergerichtlich unterbunden

Die Wettbewerbszentrale hat in den ersten drei Quartalen 2017 insgesamt 251 Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb im Bereich Lebensmittel und Getränke erhalten. In 35 Fällen ging es um Verstöße gegen das Irreführungsverbot. Hinzukommen außerdem 108 Fälle, die Verstöße gegen die EU-Health Claims Verordnung betrafen. Dabei geht es im weiteren Sinn ebenfalls um Irreführungsfälle, wenn etwa für ein Lebensmittel gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Die übrigen Beschwerden betrafen u. a. Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (38 Fälle), die Preisangabenverordnung (23), lebensmittelrechtliche Spezialvorschriften oder Formalverstöße wie ein fehlendes Impressum.

BGH: Skonti des pharmazeutischen Großhandels sind zulässig

Der BGH hat im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den pharmazeutischen Großhändler AEP der Revision von AEP stattgegeben und das Urteil des OLG Bamberg aufgehoben. Das OLG Bamberg hatte den Großhändler verurteilt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken Rabatte zu bewerben oder zu gewähren, die über den Höchstzuschlag von 3,15 % hinausgehen. In letzter Instanz gab nunmehr der BGH dem Großhändler Recht.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de