Verbot von Zahlungsentgelten tritt in einem Monat in Kraft
Am 13.01.2018 treten die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen.
Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung des § 312a BGB ist der Anbieter von Waren und Dienstleistungen schon jetzt verpflichtet, mindestens eine kostenfreie und für den Verbraucher erreichbare Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Thema