BGH zu Online-Portal Opodo: Aufdrängen einer Reiseversicherung sowie Nichtinkludierung von Kosten für bestimmte Zahlart unzulässig
Ein Kunde, der einen Flug bucht darf beim Flugbuchungsvorgang nicht zweimal hintereinander dazu gezwungen werden die zusätzliche Buchung einer Reiseversicherung jeweils per Klick „abzuwählen“. Ein solch gestalteter Buchungsprozess widerspricht dem zwingenden Gebot der Klarheit, Transparenz und Eindeutigkeit für die Gestaltung von Zusatzleistungen bei der Flugbuchung. Außerdem muss ein zusätzlich zu entrichtendes Entgelt für die Nutzung einer bestimmten Bezahlart direkt in den dargestellten Endpreis einberechnet sein und nicht erst in einem späteren Buchungsschritt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. I ZR 160/15) entschieden.