Landgericht Köln: Eine Sonnenbrille ist als Zugabe bei Arzneimitteln unzulässig
Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Apotheken-Kooperation untersagt, für ein Heuschnupfenspray mit der kostenlosen Abgabe einer Sonnenbrille zu werben. Neben dem Produkt befand sich das Foto einer wertig erscheinenden Sonnenbrille, verbunden mit dem Hinweis, diese erhalte man gratis dazu.