Wettbewerbszentrale unterbindet Wettbewerbsverletzungen beim Affiliate Marketing – Kommerzieller Zweck muss kenntlich gemacht werden
Die Wettbewerbszentrale erreichen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über Websites, die Affiliate Links eingebunden hatten, ohne dass über die Teilnahme am Affiliate Programm überhaupt oder in ausreichender Deutlichkeit informiert wurde. In bislang 14 Fällen ist die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb gegen Wettbewerbsverletzungen im Zusammenhang mit Affiliate Marketing* vorgegangen.