EuGH: Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden
Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bezeichnungen wie „Milch“, „Käse“, „Rahm“, „Butter“ oder „Joghurt“ allein Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten sind (EuGH, Urteil vom 14.06.2017, Rs. C-422/16). Das gelte auch dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen.
Der Grund: Art. 78 i. V. m. Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse definieren genau, welche Anforderungen an die Verwendung des Begriffs „Käse“ zu stellen sind.