Jahr: 2016

Computer dürfen mit vorinstallierter Software verkauft werden -Preisbestandteile müssen nicht aufgeschlüsselt werden-

Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt in der Regel keine unlautere Geschäftspraxis dar und das Fehlen einer Preisangabe für die einzelnen vorinstallierten Programme ist keine irreführende Geschäftspraxis. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache C‑310/15 entschieden.

Ein Franzose kaufte einen Sony-Laptop mit vorinstallierter Software. Bei der ersten Nutzung dieses Computers lehnte der Käufer es ab, den „Endbenutzer-Lizenzvertrag“ (EULA) des Betriebssystems zu unterzeichnen, und verlangte von Sony die Erstattung des den Kosten der vorinstallierten Software entsprechenden Teils des Kaufpreises.

Preiswerbung auf wimdu.de: Über Frage der Irreführung wird vor LG Berlin verhandelt

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren wird am 12.09.2016 die Kammer für Handelssachen 101 des LG Berlin über die Klage gegen die Betreiberin des Online-Portals wimdu.de verhandeln.

Die Wettbewerbszentrale wendet sich mit ihrer Klage gegen die Praxis der Portalbetreiberin, für die dargestellten Unterkünfte unter Angabe eines Preises zu werben, der nicht sämtliche obligatorischen Preisbestandteile,

Reform des Fahrlehrerrechts

Mit Schreiben vom 19.08.2016 hatte das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur nunmehr einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorgelegt.

Autoritätsanmaßung eines Sachverständigenverbandes bei der Mitgliederwerbung gerichtlich verboten

Das Landgericht Leipzig hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren mit rechtskräftigem Urteil vom 08.06.2016, Az. 05 O 3203/15, einem Verein folgende Werbung verboten:

„Da es nach Art. 5 Abs. 2 GG weder amtliche noch staatliche Sachverständigenausweise gibt, wird eine solche Mitgliedschaft umso wichtiger, um auch gegen die Konkurrenz bestehen zu können. Schließlich zeugt ein Sachverständigenausweis von einer entsprechenden Qualifikation und Fachkenntnis.

BGH: Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreis ist irreführend

Der BGH hat die Revision einer Apothekerin gegen ein Urteil des OLG Braunschweig vom 22.01.2015 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 31/15). In dem Verfahren ging es um die Werbung einer Apotheke, in der ein aktueller Preis und eine prozentuale Preisersparnis herausgestellt wurden. Dem aktuellen Preis wurde ein durchgestrichener Preis mit der Angabe „statt“ gegenübergestellt.

LG Konstanz untersagt unlautere Methoden einer Krankenkasse bei der Versicherten-Akquise

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einer Betriebskrankenkasse (BKK) untersagt, Verbrauchern die Mitgliedschaft bei ihr zu bestätigen, wenn tatsächlich keine Mitgliedschaft begründet wurde, oder aber gegenüber der Krankenkasse des Versicherten für diesen die Kündigung zu erklären, sofern der Versicherte gar keine Vollmacht zur Kündigungserklärung erteilt hat

Textilkennzeichnung und Preisangabe im Onlinehandel: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon gegen Urteil des OLG Köln zurück

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 21.07.2016 (Az. I ZR 145/15) die Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon gegen das Urteil des OLG Köln vom 19.06.2015 (Az. 6 U 183/14) zurückgewiesen: Dieses hatte in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren dem Onlinehändler Amazon mit Sitz in Luxemburg untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen

Unzulässige Telefonwerbung eines Inkassodienstleisters

Ein Inkassodienstleister aus Flensburg bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen bei einer Praxisklinik für Mund,- Kiefer,- Gesichtschirurgie per Telefon. In dem Telefongespräch wurde den Mitarbeitern der Praxisklinik angeboten, Forderungen, die nicht über die Abrechnungszentrale oder eine zentrale Abrechnungsstelle eingezogen werden, für die Praxisklinik einzuziehen. Die Praxisklinik hatte zuvor einer werblichen Ansprache per Telefon nicht zugestimmt.

BGH nennt Kriterien für eine zulässige Werbung mit Prüfzeichen

Der BGH hat entschieden, dass Waren nicht mit einem Prüfzeichen beworben werden dürfen, wenn die Werbung keinen Hinweis enthält, wo der Verbraucher Informationen zu dem der Vergabe des Zeichens zugrundeliegenden Prüfverfahren finden kann (BGH, Urteil vom 21.07.2016, Az. I ZR 26/15 – LGA tested >>).
Der Kläger hatte die Werbung eines Einzelhändlers für ein Haarentfernungsgerät mit den Zeichen „LGA tested quality“ und „LGA tested safty“ wegen des Fehlens wesentlicher Informationen beanstandet.

Vorsicht bei der Werbung auf Facebook und Co.

Immer wieder muss sich die Wettbewerbszentrale mit Beschwerden gegen die Werbung von Fahrschulen auf Sozialplattformen wie Facebook beschäftigen.

Die Werbung auf Facebook unterliegt denselben rechtlichen Vorgaben wie jede andere Werbung einer Fahrschule, insbesondere auch die Werbung im Internet. So ist z. B. im Rahmen eines gewerblichen Facebook-Auftrittes es zwingend erforderlich, eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) einzustellen, aus der sich ergibt, wer letztlich die Fahrschule, deren Angebot auf Facebook beworben wird, betreibt.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
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