Werbung eines Kabelnetzbetreibers mit unzutreffendem Hinweis auf „eingeschränkten TV-Empfang“ als irreführend beanstandet
Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbemaßnahme eines Kabelnetzbetreibers als irreführend beanstandet, nachdem sie aus Wirtschafts- und Verbraucherkreisen Beschwerden erhalten hatte: Der betreffende Anbieter hatte Postwurf-Sendungen verteilen lassen, auf deren Umschlag jeweils ein Stempelabdruck mit der Aufschrift „Wichtige Information“ abgebildet war. Darunter fand sich – tabellarisch angeordnet – eine Auswahl verschiedener „wichtiger Informationen“, wobei jeweils die Angabe „Eingeschränkter TV-Empfang“ angekreuzt war.