Jahr: 2016

BGH zu unwirksamen Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

Eine vorformulierte Klausel über eine „Darlehensgebühr“ i.H.v. 2 % der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Bausparkassen ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (v. 8.11.2016, Az. XI ZR 552/15) entschieden.

Zur Begründung führt der BGH aus, die Klausel weiche von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab. Mit der Gebühr werde keine konkrete vertragliche Gegenleistung abgerechnet , sondern diese würde vielmehr für den allgemeinen Verwaltungsaufwand, also für Tätigkeiten des Darlehnsgebers, die im Zusammenhang mit den Bauspardarlehen anfielen, angesetzt.

Bier darf nicht mit „bekömmlich“ beworben werden – OLG Stuttgart stuft den Begriff als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der HCVO ein und lässt die Revision zum BGH zu

Das OLG Stuttgart (Urteil vom 03.11.2016, Az. 2 U 37/16) hat das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Urteil v. 22.01.2016, Az. 8 O 51/15 KfH) bestätigt, in dem es eine Brauerei zur Unterlassung einer Werbung für drei verschiedene Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ verpflichtet hat.

Bundesgerichtshof: Reiseveranstalter darf Kosten der Umbuchung einer Reise auf einen Ersatzteilnehmer geltend machen

Der für Reiserecht zuständige 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat Reiseveranstaltern die Möglichkeit eingeräumt, für die Umbuchung der Reise auf einen Ersatzkunden ein Entgelt zu verlangen (BGH, Urteile vom 27. September 2016, Az. X ZR 107/15 und X ZR 141/15).

Dem Verfahren lagen Fälle zugrunde, in denen Kunden wegen Erkrankung des Reisenden versucht hatten, die Reise, die insbesondere einen Flug mit einer Linienfluggesellschaft beinhaltete, umzubuchen. Die Reiseveranstalter hatten in beiden Fällen eine Umbuchung angeboten, allerdings zusätzliche Kosten geltend gemacht, die die Kunden nicht tragen wollten.

Bundesgerichtshof erklärt pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehung eines Girokontos für unzulässig

Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2016 hat der Bundesgerichtshof in zwei von ihm am gleichen Tag entschiedenen Prozessverfahren Klauseln, die ein Mindestentgelt im Falle einer geduldeten Überziehung vorsahen, als unwirksam angesehen.

Die betroffenen Banken hatten neben den Überziehungszinsen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Kunde im Falle einer geduldeten Überziehung ein Mindestentgelt von 6,90 Euro pro Rechnungsabschluss bzw. 2,95 Euro je Monat unabhängig von den tatsächlich angefallenen Zinsen zu zahlen hat.

Wettbewerbszentrale lässt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen gerichtlich verbieten – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden aufgrund der sinngemäß falschen Behauptungen, man komme im Auftrag des Sozialamtes und die Bewohner der Flüchtlingswohnungen seien verpflichtet, selber für den Strom- und Gasverbrauch zu zahlen

Darf Werbung im TV-Werbespot ungenauer sein als in der Zeitung? – Aktuelle EuGH-Entscheidung zur Auslegung der Art. 6 und Art. 7 der RL über unlautere Geschäftspraktiken

In seinem heutigen Urteil (Rs. C‑611/14 – Canal Digital Danmark A/S) beschäftigt sich der EuGH mit der Auslegung der Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, 2, 3 und 4 der RL über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EU (UGP-RL). Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde.

Das dänische Unternehmen Canal Digital, stellt Verbrauchern Fernsehprogramme in Form von Paketen zur Verfügung. Es bewarb hierfür Abonnements u. a. per TV-Werbespots. Der Preis dieser Abonnements setzte sich zum einen aus einer Monatsgebühr und zum anderen

Korruption im Gesundheitswesen? Erfahren Sie hierzu und zu anderen aktuellen Themen mehr auf dem Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale am 18. November

Am 19. Oktober hat der EuGH zwei wichtige Entscheidungen getroffen: Zum einen hat er die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für eine holländische Versandapotheke verneint. Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser wird in seinem Vortrag die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Apothekenbranche beleuchten. Zum anderen hat sich der EuGH zur Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen geäußert.

BGH: Zugang notarieller Unterlassungserklärung lässt Wiederholungsgefahr nicht entfallen

Eine von einem Notar beurkundete Unterlassungserklärung, die der Wettbewerbsverletzer dem Gläubiger übermittelt, beendet die wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung nicht. Der Gläubiger ist nicht gehindert, seinen Unterlassungsanspruch im Wege einer gerichtlichen Klage durchzusetzen. Dieses Fazit lässt sich aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs ziehen (BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 100/15).

EuGH: Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für holländische Versandapotheke

Die deutschen Preisbindungsregeln für rezeptpflichtige Arzneimittel verstoßen gegen Europarecht. Sie stellen für ausländische Apotheken, die Kunden in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beliefern, ein Handelshemmnis dar, das weder im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit noch auf eine flächenmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt ist. Das ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale (EuGH, Rs. C 148/15).

EuGH: Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält dynamisch vergebene IP-Adressen für „personenbezogene Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts – aber nur, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Dies sei dann der Fall, wenn der Webseitenbetreiber „über rechtliche Mittel verfügt, die es ihm erlauben, den Nutzer anhand der Zusatzinformationen, über die dessen Internetzugangsanbieter verfügt, bestimmen zu lassen.“

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