Wettbewerbszentrale erhebt Klage wegen irreführendem Qualitätssiegel für Energieberater und Auditoren
Neue gesetzliche Regelungen generieren nicht selten den Bedarf nach ebenso neuen Dienst-leistungen. So bestimmt § 8 des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) mit dem allgemeinen Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bei Endnutzern u. a., dass in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern alle vier Jahre ein sog. Energieaudit durchzuführen ist (§ 8 EDL-G). In der Folge werden auch allgemeine Anforderungen an die Qualifikation der Energieberater und Auditoren geregelt (§ 8 a EDL-G).