Botox war gestern… Landgericht verbietet Werbung für Botox-Party bei Zahnärzten
„Tuppern war gestern…“ – unter diesem Motto luden zwei Zahnärzte ihre Patienten zu einer Botox-Party ein. Bei Botox handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament mit erheblichen Nebenwirkungen, das in den letzten Jahren allerdings vermehrt zur Faltenbehandlung eingesetzt wird.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Anzeige unter mehreren Gesichtspunkten: Werbung dieser Art vermittelt nach ihrer Auffassung den Eindruck einer geselligen Veranstaltung ähnlich einer „Tupper-Party.“ Die Wirkung von Botox wird verharmlost, obwohl allein in der sogenannten Roten Liste, dem Arzneimittelverzeichnis, die Gegenanzeigen, Anwendungsbeschränkungen, Nebenwirkungen und Warnhinweise mehr als zwei Spalten einnehmen.