BGH: Auch für Prämienmodelle niederländischer Apotheken gilt deutsches Arzneimittelpreisrecht – Nichtzulassungsbeschwerde von DocMorris zurückgewiesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei von der Apothekerkammer Nordrhein geführten Verfahren die Nichtzulassungsbeschwerde von DocMorris zurückgewiesen (BGH, Urteile vom 27.01.2016, Az. I ZR 67/14 und I ZR 68/14). Bei DocMorris N. V. handelt es sich um eine Apotheke in den Niederlanden, die von dort aus Arzneimittel an Kunden in Deutschland versendet. Das Oberlandesgericht Köln hatte der Apotheke verschiedene Prämien- und Bonusmodelle bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel unter Hinweis auf deutsches Arzneimittelpreisrecht untersagt