Jahr: 2016

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für Kompletträder

Aus gegebenem Anlass weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auch für Kompletträder gilt und die Ausnahmeregelung für Kundenspezifikationen nicht greift. Dies ergibt sich aus den bislang vorliegenden Entscheidungen, insbesondere der Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 23.04.2015, Az. 5 U 111/14.

Jahrestagung 2016 der Wettbewerbszentrale am 3./4. Mai 2016 in Köln

Die diesjährige Jahrestagung und Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale wird am 3. und 4. Mai 2016 in Köln stattfinden. „Wettbewerb und Digitalisierung“ wird das zentrale Thema im Rahmen des öffentlichen Teils der Tagung sein.

Die Digitalisierung verändert in vielen Bereichen wirtschaftliche Geschäftsmodelle, Arbeits- und Produktionsprozesse ebenso wie das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt. Von den zum Teil weitreichenden Veränderungen sind Marktstrukturen und Wettbewerbsprozesse gleichermaßen betroffen wie das Konsum- und Medienverhalten der Gesellschaft.

BGH setzt Verfahren der Wettbewerbszentrale aus – EuGH muss Frage nach der Zertifizierungspflicht von Online-Händlern mit Bio-Lebensmitteln entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2016 das Verfahren ausgesetzt, mit dem die Wettbewerbszentrale klären lassen will, ob der Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln einer Zertifizierungspflicht durch die zuständigen Öko-Kontrollstellen unterliegt (BGH, Az. I ZR 243/14 – die Beschlussgründe liegen noch nicht vor). Der BGH hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Vertikale Preisbindung und Kartellverbot – Aktuelles Verfahren der Wettbewerbszentrale

Eine kartellrechtswidrige vertikale Preisbindung ist das Thema eines aktuellen Verfahrens der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Almased: Diese hatte Apotheken für das Produkt Vitalkost einen Rabatt von 30 % auf den Einkaufspreis angeboten. Bedingung dafür war u. a., dass die Apotheken das Produkt zu einem Preis von mindestens 15,95 € anboten. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig beanstandet und zivilrechtliche Unterlassungsklage erhoben.

Steuerungs-App für kabellose Lautsprecher – Wettbewerbszentrale beanstandet irreführende Werbung

Die Wettbewerbszentrale ist jüngst gegen die irreführende Werbung eines Elektronikkonzerns für kabellose Hifi-Lautsprecher erfolgreich vorgegangen: In der konkreten Internetwerbung war ein Hinweis enthalten, dass zur Bedienung der Lautsprecher eine so genannte App zur Verfügung gestellt werde, mit der es möglich sei, Musik von einem Mobilgerät wie einem Smartphone oder Tablet-PC auf die kabellosen Hifi-Lautsprecher zu streamen. Kunden wurde versprochen, dass diese App sowohl über Google Play als auch über den Apple-Appstore zum Download zur Verfügung gestellt wird.

Rückblick: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben – Wettbewerbszentrale informierte in der Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Auf den 16.03.2016 bat die IHK Chemnitz zu einer Informationsveranstaltung „Kräutertropfen sind gut für Ihre Gesundheit? – Richtig werben mit gesundheitsbezogenen Angaben“. Hierzu fanden sich rund 30 Teilnehmer ein, die in der Gesundheitswirtschaft oder als Dienstleister für diese Branche gewerblich tätig sind.

Durchgeführt wurde die 3-stündige Informationsveranstaltung von Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und dort u. a. zuständig für die Gesundheitshandwerke und den Medizinproduktevertrieb.

Beiersdorf darf Cremes nicht mehr in irreführender Packungsgröße anbieten – Wettbewerbszentrale sieht in Urteil Signalwirkung für Kosmetikindustrie

Die Wettbewerbszentrale hat der Firma Beiersdorf gerichtlich untersagen lassen, die Gesichtscremes „NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Tagespflege Soja“ und „NIVEA TEINT OPTIMAL Anti-Age Nachtpflege Soja“ in irreführender Packungsgröße in den Verkehr zu bringen (OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2016, Az. 3 U 20/15). Auch wenn der Senat von einer Einzelfallentscheidung ausgeht und die Revision nicht zugelassen hat, dürfte aus Sicht der Wettbewerbszentrale von dieser Entscheidung eine erhebliche Signalwirkung für die Kosmetikindustrie ausgehen.

Preisbindung für Arzneimittel vor dem EuGH: Prozessparteien, EU-Kommission und Bundesregierung stellen ihre Positionen dar

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 17.03.2016 die Frage verhandelt, ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch für niederländische Apotheken gilt, die Kunden in Deutschland beliefern. Dem Verfahren liegt ein so genanntes Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zugrunde.

Der Ursprung des Verfahrens liegt bereits einige Jahre zurück:
Die Wettbewerbszentrale hatte bereits im Jahre 2009 das Schreiben einer Patientenselbsthilfeorganisation beanstandet, in dem diese ihren Mitgliedern eine Kooperation mit der Versandapotheke DocMorris vorstellte.

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