Jahr: 2016

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim RDM LV Berlin und Brandenburg / Rechtssicher werben – Tipps für Immobilienmakler

Zum zweiten Mal hat die Wettbewerbszentrale beim RDM Ring Deutscher Makler – Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. einen Vortrag zum Thema rechtssichere Werbung für Immobilienmakler gehalten.

Die 2-stündige Informationsveranstaltung wurde von Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, durchgeführt und setzte den Fokus auf aktuelle immobilienrelevante Themen wie Preiswerbung (Angaben zur Provision und Änderungen durch das Bestellerprinzip), Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Fernabsatz, Informationspflichten nach der EnEV, Besonderheiten bei der Kundenakquise und

Bezeichnung eines in Rosenheim gebrauten Bieres als „Chiemseer“ irreführend – Auffassung der Wettbewerbszentrale vom OLG München bestätigt

Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einer Brauereigesellschaft untersagt, ein Bier unter der Bezeichnung „Chiemseer“ anzubieten, zu vertreiben oder sonst in den Verkehr zu bringen, sofern das Bier in Rosenheim gebraut wird (OLG München, Urteil vom 17.03.2016, Az. 29 U 3187/15). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Blickfangwerbung mit „0 Euro Zuzahlung“ für Mobilfunkverträge irreführend, wenn Kunden trotz nachträglicher Erstattung zunächst Zuzahlung leisten müssen

Nach einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist es irreführend, wenn Mobilfunktarife zusammen mit Mobiltelefonen blickfangmäßig mit „0 Euro Zuzahlung“ beworben werden, obwohl für den Verbraucher zusätzlich zu den monatlichen Kosten eine einmalige Zuzahlung anfällt (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2016, Az. 38 O 66/15; nicht rechtskräftig). Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Zusatzentgelte nachträglich erstattet werden.

Einwand des Rechtsmissbrauchs beim Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen

In gleich zwei Fällen wird sich der Bundesgerichtshof im Mai 2016 mit der Frage befassen, ob der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Hinblick auf den Einwand des Rechtsmissbrauches unzulässig ist (BGH, Az. XI ZR 366/15, Verhandlungstermin am 24. Mai, und BGH, Az. XI ZR 511/15, Verhandlungstermin am 31. Mai 2016).

In beiden vom BGH zu entscheidenden Fällen geht es um die Frage, ob Verbraucher auch Jahre nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages und vollständiger oder teilweiser Rückzahlung den Widerruf des Vertrages mit der Folge erklären können, dass dieser rückabzuwickeln ist.

Reform des Fahrlehrerrechts – Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung für Fahrsimulatoren-Einsatz

Im Zuge der Reform des Fahrlehrerrechts wird derzeit darüber diskutiert, ob und wie der Einsatz von Fahrsimulatoren in die Ausbildung von Fahrschülern integriert werden soll. Dazu gibt es in der Fahrlehrerschaft sehr unterschiedliche Auffassungen und eine Vielzahl von Argumenten.

Bereits seit 2007 weist die Wettbewerbszentrale immer wieder darauf hin, dass bei der Bewerbung des Einsatzes von Fahrsimulatoren Vorsicht geboten ist.

Slogan auf wimdu.de „50 % günstiger als Hotels“ als irreführend untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. 5 U 83/15, Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung des Slogans „50 % günstiger als Hotels“ bestätigt (Vorinstanz LG Berlin, Urteil vom 14.04.2015, Az. 103 O 24/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Plattform wimdu.de, einer Vermittlungsplattform für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte, durchgesetzt.

Die Wettbewerbszentrale hatte den auf der Buchungsplattform wimdu.de eingeblendeten Slogan als irreführend beanstandet, da

BGH: Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis

Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis.

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Werbung mit durchgestrichenen Preisen entschieden, dass im konkreten Fall die Preisgegenüberstellung keiner Aufklärung darüber bedurfte, um welchen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt: Der Verbraucher erkenne regelmäßig auch im Internethandel und auf einer Plattform wie Amazon.de, dass es sich bei einem durchgestrichenen Preis um den früher von dem werbenden Unternehmen verlangten Preis handele (BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az. I ZR 182/14).

LG Trier zur Kennzeichnung veganer Lebensmittel: Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt werden, wettbewerbswidrig

Das Landgericht Trier hat mit Urteil vom 24.03.2016 einem Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, vegane Produkte mit den Bezeichnungen „Käse“ oder „Cheese“ zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei. Das Gericht führt aus, dass der Umstand, dass durch erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klargestellt werde, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele, die Wettbewerbswidrigkeit nicht beseitige.

Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Krankenkassenwerbung – Fälle irreführender und aggressiver Werbung waren im 1. Quartal 2016 zu beanstanden

Die Wettbewerbszentrale hat im ersten Quartal dieses Jahres 20 Fälle zu Werbeaktivitäten von Krankenkassen bearbeitet. Dabei hat sie in 14 Fällen Wettbewerbsverstöße beanstandet, die meisten wegen irreführender Werbung oder einer sog. aggressiven geschäftlichen Handlung. In zwei Fällen hat die Wettbewerbszentrale jeweils Unterlassungsklage erhoben und in einem Fall eine einstweilige Verfügung beantragt. In vier Fällen wurden Hinweise erteilt.

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