Unlautere Werbung: Über die Hälfte aller Beschwerden betreffen Sachverhalte im Internet – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2015 vor
– 60 % aller Fälle betreffen Geschäftspraktiken und Werbung im Internet – Irreführungsfälle Hauptgrund für Beanstandungen – Mehr Fälle beim Europäischen Gerichtshof
(Köln, 3. Mai 2016) Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2015 vorgelegt. Danach hat sie im vergangenen Jahr über 12.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Dabei betreffen weit über die Hälfte aller Beschwerden Werbe- und Vertriebsfälle im Internet. Hauptgrund für Beanstandungen sind Irreführungsfälle und Verstöße gegen Informationspflichten – allerdings mit rückläufiger Tendenz. Auch wenn die meisten Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden konnten, musste die Wettbewerbszentrale in 2015 knapp 600 Gerichtsverfahren führen. Dabei nimmt die Zahl der Fälle beim EuGH zu.
Beschwerden über Werbung mit Internetbezug auf dem Vormarsch