Jahr: 2016

Unlautere Werbung: Über die Hälfte aller Beschwerden betreffen Sachverhalte im Internet – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2015 vor

– 60 % aller Fälle betreffen Geschäftspraktiken und Werbung im Internet – Irreführungsfälle Hauptgrund für Beanstandungen – Mehr Fälle beim Europäischen Gerichtshof
(Köln, 3. Mai 2016)
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2015 vorgelegt. Danach hat sie im vergangenen Jahr über 12.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Dabei betreffen weit über die Hälfte aller Beschwerden Werbe- und Vertriebsfälle im Internet. Hauptgrund für Beanstandungen sind Irreführungsfälle und Verstöße gegen Informationspflichten – allerdings mit rückläufiger Tendenz. Auch wenn die meisten Wettbewerbsstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden konnten, musste die Wettbewerbszentrale in 2015 knapp 600 Gerichtsverfahren führen. Dabei nimmt die Zahl der Fälle beim EuGH zu.

Beschwerden über Werbung mit Internetbezug auf dem Vormarsch

OLG Düsseldorf: Vertriebsverbot für LED-Soffitten ohne Prüfkennzeichnung auf dem deutschen Markt – Wettbewerbszentrale mahnt zur Vorsicht

In letzter Zeit erhält die Wettbewerbszentrale wieder vermehrt Beschwerden über nicht geprüfte LED-Soffitten, die vornehmlich über das Internet angeboten werden. Dies gibt Anlass, nochmals auf die Rechtslage hinzuweisen (vgl. bereits News vom 09.02.2015 >>):

Nach § 22a Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nicht geprüfte prüfungspflichtige Fahrzeugteile im Interesse der Verkehrssicherheit zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO weder „feilgeboten“ noch veräußert oder erworben werden.

Rückblick: 150 Jahre IHK Hannover – Vortrag der Wettbewerbszentrale bei der Handelsrichtertagung anlässlich des Kammerjubiläums

Bei einer anlässlich des Kammerjubiläums der IHK Hannover am 18.04.2016 durchgeführten Handelsrichtertagung hatte die Wettbewerbszentrale Gelegenheit, ihr aktuelles Verständnis des Lauterkeitsrechts darzustellen. Nach einem Referat der Justizministerin des Landes Niedersachsen, Antje Niewisch-Lennartz, zu neuen Gesetzgebungsprojekten im Verbraucherschutz trug Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, zum Thema „Wettbewerbsrechtliche Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen intelligenter Regulierung und Verwerfung“ vor.

Irreführende Werbung mit Hotel-Sternen auf Buchungsportal hotel.de untersagt – Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich

In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform hotel.de hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 19.04.2016 (Az. 3 U 1974/15; Revision nicht zugelassen) die erstinstanzliche Untersagung der Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Vorinstanz LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015, Az. 4 HK O 6806/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Buchungsplattform für Hotels durchgesetzt.

Einladung zum Jahrespressegespräch am 03.05.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch der Wettbewerbszentrale mit Herrn Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, einladen. Herr Dr. Münker wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten und dabei auf folgende Aspekte eingehen:

Kein Schutzschirm für Lebensversicherungen – Anwaltskanzlei verpflichtet sich zur Unterlassung irreführender Angaben

Eine nach eigenen Angaben auf Vermögensrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei in München richtete ein Werbeschreiben an „alle Mandanten und Freunde“. Die Kanzlei bietet insbesondere auch auf ihrer Internetseite Versicherungsnehmern die Überprüfung ihrer Lebensversicherung an im Hinblick auf die Frage, ob ein „Ausstieg“ aus der Lebensversicherung möglich ist.

Im Rahmen des zur Akquise derartiger Mandanten versandten Rundschreibens stellte die Rechtsanwaltskanzlei die Behauptung auf, dass eine Nachfrage beim Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BAFIN) ergeben habe, dass derzeit schon 6 Lebensversicherungsunternehmen unter einen Schutzschirm gestellt seien.

Werbung für homöopathische Arzneimittel darf nicht über zugelassene Anwendungsgebiete hinausgehen

Laut Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Koblenz von 20.04.2016 wurde einem Hersteller homöopathischer Arzneimittel untersagt, mit Angaben zur therapeutischen Wirksamkeit von zwei Präparaten zu werben, die über das zugelassene Anwendungsgebiet hinausgehen und nicht wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (Urteil vom 27.01.2016, Az. 9 U 895/15).

Das Arzneimittel war vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Präparat gegen „Entzündungen des Hals-Nasen-Rachenraumes und der Nasennebenhöhlen“ zugelassen worden. Die Werbeaussagen, das Präparat helfe „schnell und effektiv“ bei akutem Schnupfen sowie chronischer Sinusitis und wirke „regenerierend auf die Nasenschleimhaut“, hielt der Senat beim OLG für irreführend,

Europäisches Parlament verabschiedet Datenschutz-Grundverordnung

Nach vierjähriger Beratung und Diskussion in den europäischen Gremien hat das europäische Parlament am 14.04.2016 die neue Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) verabschiedet ( http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-16-1403_en.htm). Diese muss jetzt noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, bestehende nationale Vorgaben anzupassen

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