Jahr: 2015

flug.de muss Buchungsportal endgültig ändern – Wettbewerbszentrale erneut bei Gericht erfolgreich

Erneut hat ein deutsches Gericht den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn eines jeden Buchungsvorganges zu erfolgen hat (Art 23 VO-EG 1008/2008 – EU-Luftverkehrsdienste VO).

Keine pauschalen Buchungsposten für Geschäftskonten – BGH erklärt Entgeltberechnung für unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei Geschäftskonten die pauschale Berechnung von Buchungsposten je Buchung unzulässig ist und die beklagte Bank zur Rückerstattung von in den Jahren 2007 bis 2011 belasteten Kosten verpflichtet (BGH, Urteil vom 28. Juli 2015, Az. XI ZR 434/14).

Der BGH begründet die Unangemessenheit der pauschalen Berechnung von Buchungsposten damit

Heizölbestellung im Fernabsatz: Wettbewerbszentrale empfiehlt Heizölhändlern Aufnahme von Informationen über das Widerrufsrecht

Heizölhändler müssen Verbraucher im Zusammenhang mit Heizölbestellungen im Wege des Fernabsatzes, also z.B. per Telefon oder über das Internet, jetzt über das bestehende Widerrufsrecht informieren und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben belehren. Darauf weist die Wettbewerbszentrale aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hin:

Irreführende Werbung eines Kanalreinigungsunternehmens

Mit Urteil vom 14.07.2015 (Az. 6 O 54/14 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht (LG) Gießen auf Klage der Wettbewerbszentrale einem Rohr- und Kanalreinigungsunternehmen mit Sitz in Heuchelheim mehrere Werbeaussagen wie z. B. über den Betriebssitz und die Zugehörigkeit zu Industrie- und Handelskammern, die nicht bestand, untersagt.

Im konkreten Fall hatte das beklagte Unternehmen unter der Rubrik „Rohrreinigung“ in Gelben Seiten für verschiedene Orte mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern geworben. Die Beklagte verfügte jedoch in diesen Orten nicht über einen Betriebssitz.

Amazon verstößt mit Gutscheinaktion gegen Buchpreisbindung

Gutscheine, die ein Amazon-Kunde für den Verkauf alter Bücher erhält und die dieser dann für den Kauf neuer Bücher einsetzen kann, verstoßen gegen §§ 3, 5 BuchPrG. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil v. 23.07.2015, Az. I ZR 83/14).

Amazon-Kunden konnten über das sog. „Trade-in-Programm“ von Amazon gebrauchte Bücher verkaufen.

Geschützte Ursprungsbezeichnung: „Portwein“ muss aus Portugal stammen – Beschwerden über als „Port“ angebotene Likörweine aus Südafrika erreichen Wettbewerbszentrale

In letzter Zeit erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden darüber, dass Likörweine im Weinversandhandel teilweise als „Portwein“, „Port“ oder „Porto“ beworben und vertrieben werden, obwohl die betreffenden Produkte beispielsweise aus den Rebsorten Tinta Barroca, Touriga Francesca, Touriga Nacional gewonnen werden und aus Südafrika stammen.

Portwein ist ein Likörwein, der als geschützte Ursprungsbezeichnung in der Region „Douro“ oder Region „Vila Nova de Gaia Porto“

„BaFin geprüftes Vertriebskonzept“- Werbung eines Versicherungsmaklers irreführend – Wettbewerbszentrale erhebt Klage

Wegen irreführender Werbung mit dem Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“ sowie eines selbst kreierten Logos unter Bezugnahme auf die BaFin hat die Wettbewerbszentrale Klage beim Landgericht Erfurt gegen einen Versicherungsmakler eingereicht (LG Erfurt, Az. 1 HK O 90/15):

Der betreffende Versicherungsmakler hatte im Internet die von ihm angebotenen Dienstleistungen, namentlich die Beratung zu Versicherungsverträgen, beworben. Dabei fand sich unter der Überschrift „ganz vorne dabei“ unter anderem der Hinweis „BaFin geprüftes Vertriebskonzept“.

Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung mit Zuzahlungsverzicht – OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter Zuwendungsverbot

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 9. Juli 2015, Az. 2 U 83/14) rät die Wettbewerbszentrale zur Vorsicht bei der Werbung mit einem Zuzahlungsverzicht, insbesondere bei Hilfsmitteln für Diabetiker:

Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar.

EuGH: Mineralwasser aus einem Wasservorkommen mit verschiedenen Quellen darf nur unter einem gewerblichen Kennzeichen vertrieben werden

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darf ein natürliches Mineralwasser aus einem Mineralwasservorkommen mit verschiedenen Quellen nur unter einem Kennzeichen in den Verkehr gebracht werden, wenn es an allen Entnahmestellen identische Merkmale aufweist (EuGH, Urteil vom 24.06.2015, Rs C-207/14). Bei der Identifizierung eines natürlichen Mineralwassers komme dem Namen seiner Quelle oder gegebenenfalls der Angabe des Ortes seiner Gewinnung eine entscheidende Rolle zu.

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