Jahr: 2015

Rückblick: Wettbewerbszentrale auf dem Hessischen Sachverständigentag 2015 präsent

„Die (unlautere) Werbung mit einer öffentlichen Bestellung“ war das Thema, zu welchem RA Dr. Andreas Ottofülling, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, auf dem Hessischen Sachverständigentag der Industrie- und Handelskammern am 21. September 2015 in Darmstadt referierte. Zu der Veranstaltung waren gut 90 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus ganz Hessen angereist.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim 3. Meditrend Fortbildungskongress zu Fragen des Preiswettbewerbs in der Hörgeräteakustik

Im Rahmen des diesjährigen Meditrend Fortbildungskongresses am 22.09.2015 in Düsseldorf hatte die Wettbewerbszentrale Gelegenheit, zu aktuellen Fragen des Preiswettbewerbs in der Hörgeräteakustik aus lauterkeitsrechtlicher Sicht vorzutragen. Peter Brammen, als Geschäftsführungsmitglied verantwortlich für den Bereich Medizinproduktevertrieb, knüpfte an aktuelle Entwicklungen der Branche an und beleuchtete zwei grundsätzlich festzustellende Vertriebsphilosophien und die hieraus resultierenden aktuellen Beschwerdefälle und Beratungswünsche der Mitglieder hierzu.

Klage der Wettbewerbszentrale: Landgericht Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen Kartellverstoß

Der Hersteller des Abnehmprodukts „Almased Vitalkost“ hatte in einem „einmaligen Aktionsangebot“ den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den VK-Preis (Verkaufspreis) von 15,95 € gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.

Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Verwendung einer 01805er-Nummer in Widerrufsbelehrung – Mündliche Verhandlung beim LG Hamburg am 15.09.2015

Darf in einer Widerrufsbelehrung, die ein Versandhändler einem Verbraucher erteilt, eine kostenpflichtige 01805er-Nummer angegeben werden, über die der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann? Diese Frage ist Gegenstand eines aktuellen Musterverfahrens, das die Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Hamburg führt (LG Hamburg, Az. 312 O 21/15). Für Dienstag, 15.09.2015, hat das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.

Verlinkung auf Werbeseite in redaktionellem Web-Portal nur mit klarer Kennzeichnung der Werbung zulässig – Wettbewerbszentrale mit Klage erfolgreich

Das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten (§ 4 Nr. 3 UWG) gilt nicht nur für die klassischen Printmedien, sondern auch in der virtuellen Welt. Dies bedeutet in der Praxis, dass z.B. im Rahmen eines Onlinemagazins mit redaktionellem Inhalt eine Verlinkung auf eine Werbeanzeige eines Unternehmens klar und unmissverständlich als Wirtschaftswerbung gekennzeichnet werden muss, wie ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale zeigt:

Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale hat begonnen

Am gestrigen Dienstag hat mit der Auftaktveranstaltung in Köln die diesjährige Herbstseminarreihe der Wettbewerbszentrale begonnen. Auf der für Praktiker konzipierten Veranstaltung informiert die Wettbewerbszentrale über wichtige Entscheidungen und aktuelle Rechtsentwicklungen im Lauterkeitsrecht.

Themen sind

Beschränkung des Internetvertriebs: Wettbewerbszentrale verklagt Weber-Grill wegen unzulässiger Logo-Klausel – Rechtssicherheit für Hersteller und Online-Händler erforderlich

In einem aktuellen Kartellrechtsstreit strebt die Wettbewerbszentrale eine weitere gerichtliche Klärung an, um generell für Markenhersteller und deren Vertragshändler Rechtssicherheit zu schaffen, inwiefern Hersteller den Vertrieb über das Internet durch die Händler vertraglich einschränken dürfen.

Im konkreten Fall geht es im Kern um die Verwendung einer sog. Logo-Klausel, die der namhafte Hersteller von Weber-Grillgeräten und -zubehör in Vertriebsverträgen mit Vertragshändlern verwendet hat.

Vorsicht bei Zusatzbezeichnungen zur Berufsbezeichnung „Kosmetiker/-in“ – Werbung mit „Medizinische Kosmetikerin“ irreführend

Die Wettbewerbszentrale nimmt einen aktuellen Fall zum Anlass, vor der Verwendung von problematischen Zusatzbezeichnungen zur Berufsbezeichnung „Kosmetiker/-in“ zu warnen:

Ein Ausbildungsinstitut bot eine Zusatzausbildung für Kosmetikerinnen mit dem Schwerpunkt „Medizin“ an. Der Inhalt des Kurses wurde umschrieben mit „Typologie, Akneformen“ und ähnlichem. Zudem wurde der Eindruck vermittelt, die Absolventin der Kurse könne sich als „medizinische Kosmetikerin“ bezeichnen.

Preiswerbung für Telekommunikationsdienstleistungen: Klare und vollständige Angaben der einmaligen und monatlichen Kosten erforderlich

Telekommunikationsanbieter müssen bei der Bewerbung von Telekommunikationsdienstleistungen zur stationären Nutzung unter Angabe von Preisen klare Angaben zu den einmalig und monatlich anfallenden Kosten unter Einschluss aller zwingend zu zahlenden Preisbestandteile machen. Darauf weist die Wettbewerbszentrale aus aktuellem Anlass hin.

Zuwendungsverbot im Gesundheitsbereich: Gerichte untersagen Werbung mit kostenlosen Arztleistungen

Die Wettbewerbszentrale weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Ärzte nicht mit kostenlosen ärztlichen Leistungen werben dürfen. Anders als im Bereich des Einzelhandels darf im Gesundheitsbereich grundsätzlich nicht mit Zuwendungen oder Zugaben geworben werden:

Das Landgericht Stade hat einer Zahnarztpraxis jüngst untersagt, „50+ Patienten“ anhand von abgeformten Zähnen einen so genannten Vitalitätsplan kostenlos zu erstellen

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Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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