Jahr: 2015

Werbung auf Facebook & Co.: Auch auf Social Media-Plattformen gelten die Regeln des Wettbewerbsrechts

Immer wieder gehen bei der Wettbewerbszentrale Beratungsanfragen und Beschwerden ein, die die werblichen Angaben von Unternehmen in den sozialen Netzwerken betreffen. Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass die Lauterkeitsregeln auch auf den Social Media- Plattformen eingehalten werden müssen. Unternehmen, die sich auf diesen Plattformen bewegen, sollten daher sicherstellen, dass ihre eigenen, z.B. auf Facebook unterhaltenen Pages wettbewerbskonform sind.

Musterverfahren zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln: Wettbewerbszentrale wird nach erstinstanzlichem Urteil Berufung einlegen

In dem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln hat das Landgericht Aschaffenburg die Klage der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der beanstandeten Skonto-Praxis des beklagten Arzneimittelgroßhändlers abgewiesen (LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az. 1 HK O 24/15). Die Wettbewerbszentrale ist bestrebt, in dem Verfahren die grundsätzliche Frage klären zu lassen, ob und ggf. in welcher Höhe pharmazeutische Großhändler Apothekern Skonti auf Arzneimittel gewähren dürfen.

Update: Verfahren zur Werbung eines Augenoptikers für „Gratis-Glas“ – Wettbewerbszentrale legt nach OLG-Urteil Rechtsmittel zum BGH ein

In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm um die Abgabe eines Gratis-Brillenglases durch einen Augenoptiker hat der Senat am 06.08.2015 im Anschluss an die mündliche Verhandlung sein Urteil verkündet (OLG Hamm, Urteil vom 06.08.2015, Az. I-4 U 137/14 – nicht rechtskräftig): Das OLG Hamm hält – anders als erstinstanzlich das LG Dortmund – die Werbung des Optikers mit „1 Glas geschenkt!“ bzw. dem „Gratis-Glas“ für zulässig und hat deshalb die Klage der Wettbewerbszentrale unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zurückgewiesen

Werbung und Fernsehprogramm müssen eindeutig getrennt sein – Sat.1 verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag

Ein Fernsehveranstalter verstößt gegen das Gebot Werbung von anderen Sendungsteilen eindeutig abzusetzen, wenn vor Beginn der Werbung in einen noch laufenden Programmhinweis zwar der Schriftzug „Werbung“ eingeblendet wird, der weiter laufende Programmhinweis jedoch den Bildschirm optisch dominiert. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden

Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 – nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf sei-nem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.

Es bleibt dabei: Gekaufte Top-Bewertung muss als Anzeige gekennzeichnet werden – jameda nimmt Berufung gegen Urteil des LG München I zurück

Im Streit um die fehlende Anzeigenkennzeichnung von kostenpflichtigen Top-Bewertungen an erster Stelle von Suchergebnissen auf der Arzt-Empfehlungsplattform www.jameda.de hat sich die Wettbewerbszentrale durchgesetzt: Sie hatte im März ein Urteil gegen die Jameda GmbH erwirkt, das nun rechtskräftig geworden ist (LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14), nachdem die Beklagte heute die Berufung zurückgenommen hat.

Sind auch Makler zu Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet? – Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht

Die Frage, ob auch Immobilienmakler zur Angabe von Pflichthinweisen aus dem Energieausweis in der Immobilienwerbung verpflichtet sind, wird aus aktuellem Anlass aufgeworfen: Hintergrund ist eine nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig): Das Gericht wies eine Klage gegen eine Immobilienmaklerin ab, die in ihre Werbung für Immobilien die Pflichtangaben aus dem Energieausweis nicht vollständig aufgenommen hatte.

„Grundgebühr“ als Bezeichnung für das Dienstleistungsentgelt einer Fahrschule zulässig? – Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht

Auch wenn das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Beschluss zu dem Ergebnis kommt, dass eine Fahrschule das von ihr erhobene Dienstleistungsentgelt im Internet als „Grundgebühr“ bezeichnen darf (OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2015, Az. 6 W 91/15), ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale aufgrund unterschiedlicher Rechtsprechung dennoch Vorsicht bei der Verwendung von in den einschlägigen Rechtsnormen nicht vorgesehener Bezeichnungen geboten.

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