Jahr: 2015

iPad und Kaffeemaschine für den Zahnarzt? – Wettbewerbszentrale warnt Dentalhandel vor Verstößen gegen das Zuwendungsverbot

Das Landgericht Köln hat einen Hersteller von Dentalerzeugnissen zur Unterlassung verurteilt, der Zahnärzten beim Bezug von Dentalprodukten, etwa Implantaten, ein kostenloses iPad inklusive Software angeboten hatte (LG Köln, Urteil vom 22.05.2014, Az. 31 O 30/14). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung die Berufung beim Oberlandesgericht Köln zurücknahm.

Wettbewerbsrechtliche Fortbildung für Lehrer in der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen

Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, wird am heutigen Tage im Rahmen einer Inhouse-Informationsveranstaltung einen Vortrag für die Lehrer der staatlichen Berufsschule Bad Kissingen halten. Schwerpunkt der Berufsschule ist neben den Bereichen Nahrung/Körperpflege und dem Bestattungswesen insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Vertriebsverbot für LED-Leuchtmittel ohne E-Zeichen

Häufig werden deutschen Verbrauchern über das Internet reihenweise gefertigte LED-Soffitten für Scheinwerfer, Brems- und Rücklichter, Seitenblinker und Kennzeichenleuchten mit dem Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ oder auch „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung“ zum Verkauf angeboten. Den Soffitten fehlt das sogenannte E-Zeichen.

Bezirksschornsteinfeger im freien Wettbewerb

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes gehen bei der Wettbewerbszentrale nach wie vor Beschwerden von Verbrauchern, Mitbewerbern und Landesbehörden, aber auch Beratungsanfragen von Mitgliedsbetrieben und –organisationen ein, die die Werbung von hoheitlich beliehenen Schornsteinfegern betreffen. Diese können sich mit der Aufhebung des Nebenerwerbsverbots auch privatwirtschaftlich betätigen und werben für ihre Leistungen. Dabei kann es zu Wettbewerbsverstößen kommen, wenn

Kraftstoffersparnis und Reduktion von Schadstoffemissionen durch Zusatz von Bioenzymen – Landgericht Karlsruhe untersagt Werbung

Auch wenn die Kraftstoffpreise in den letzten Monaten deutlich gesunken sind, reagiert der Verbraucher doch mit besonderer Sensibilität auf Werbeaussagen, mit denen eine deutliche Kraftstoffersparnis versprochen wird. Geht dies noch einher mit Hinweisen auf eine spürbare Reduktion von Schadstoffemissionen, so ist zusätzlich das Verantwortungsgefühl für die Umwelt angesprochen.

01805er Nummern in Widerrufsbelehrung

Die Wettbewerbszentrale führt momentan zwei Musterverfahren gegen große Versandhandelsunternehmen, die in der Widerrufsbelehrung bzw. bei der Kontaktaufnahme Kundenservice kostenpflichtige Rufnummern für die Kontaktaufnahme eingearbeitet haben. In dem einen Fall geht es um eine 01805er-Rufnummer, bei der 0,14 Cent pro Minute bei einem Anruf aus dem deutschen Festnetz und bis zu 0,42 Cent pro Minute bei einem Anruf aus dem Mobilfunknetz berechnet werden.

Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).

Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.

Gesetzesentwurf zur Durchsetzung verbraucherschützender Vorschriften im Datenschutzrecht beschlossen – Verbandsklagerecht verankert

Wie das BMJV heute mitteilt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts beschlossen. Kern des Regierungsentwurfes ist das sog. Verbandsklagerecht: Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Verbraucher- und Wirtschaftsverbände gegen bestimmte Datenschutzverletzungen durch Unternehmen im Wege der Verbandsklage vorgehen können.

Neues Mess- und Eichgesetz seit Januar 2015 in Kraft

Durch das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens vom 25.07.2013 wurde das Eichgesetz unter dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen“ (Mess- und Eichgesetz – MessEG) neugefasst. Das MessEG ist bis auf ein paar Ausnahmen am 01.01.2015 in Kraft getreten.

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