
Irreführende Werbung eines Schornsteinfegers über Kohlenmonoxid- und Rauchwarnmelderpflichten in NRW
Anlässlich einer aktuellen Beschwerde weist die Wettbewerbszentrale darauf hin, dass derzeit in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein irreführendes Angebotsschreiben eines Schornsteinfegers in Umlauf ist, das falsche Angaben über die Wohnungseigentümerpflichten zur Ausstattung von Räumen mit Kohlenmonoxid- und Rauchwarnmeldern enthält.