„Bestellerprinzip“ für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietwohnungen am 01. Juni 2015 in Kraft getreten
Am 01. Juni 2015 ist das sog. „Bestellerprinzip“ in Kraft getreten, das wesentlichen Einfluss auf den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers im Falle der Vermittlung von Mietwohnungen hat. Vom Mieter kann der Makler eine Provision nicht mehr verlangen, wenn er bereits vom Vermieter einen Vermittlungsauftrag über die vermietete Wohnung erhalten hat.