Jahr: 2015

„Bestellerprinzip“ für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietwohnungen am 01. Juni 2015 in Kraft getreten

Am 01. Juni 2015 ist das sog. „Bestellerprinzip“ in Kraft getreten, das wesentlichen Einfluss auf den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers im Falle der Vermittlung von Mietwohnungen hat. Vom Mieter kann der Makler eine Provision nicht mehr verlangen, wenn er bereits vom Vermieter einen Vermittlungsauftrag über die vermietete Wohnung erhalten hat.

Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Fünfte

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt „News der Wettbewerbszentrale: Preiswerbung für Ferienimmobilien Endreinigung die Vierte). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte Buchungsgebühren wettbewerbswidrig ist

Irreführung bei Hotelangabe in einem Preisvergleichsportal

Mit Urteil vom 06.05.2015 (Az. 12 O 337/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Düsseldorf auf Antrag der Wettbewerbszentrale der Betreibergesellschaft des Preisvergleichsportals unter www.trivago.de die bezifferte Angabe buchbarer Hotels pro Destination in Anzeigen auf dem Internetprotal „google“ untersagt, wenn die Zahl der tatsächlich im Rahmen der angebotenen Destination buchbaren Hotels unter der beworbenen Zahl liegt.

Prämienwerbung einer Bank

Ein Bankhaus bewarb den Abschluss von Girokonten-Neuverträgen mit dem Hinweis „Ihr kostenloses Girokonto, nur bis 28.02. 100 Euro“. Im Zuge der Werbung wurde ausgelobt, dass Kunden, die ein entsprechendes Girokonto bei dem Bankhaus eröffneten, eine 100 Euro Gutschrift am 24. Juli 2015 erhalten sollten.

Behörden überprüfen Autohäuser – Marktüberwachung Ökodesign/Energieverbrauchskennzeichnung

Die Wettbewerbszentrale hat Kenntnis davon erhalten, dass das Landesamt Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Überprüfungen vor Ort bei Autohändlern wegen der Regelungen der Pkw-EnVKV und des EnVKG vornimmt. Konkret geht es bei der Betriebskontrolle darum, ob die Preisliste Kraftstoffe in der jeweils geltenden Fassung bei den Neufahrzeugen, die im Autohaus oder auf dem Firmengelände präsentiert werden, verwendet wird.

EuGH: Auch nur das einmalige Verhalten eines Gewerbetreibenden gegenüber einem einzelnen Verbraucher kann eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie sein

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. April 2015, Rs. C-388/13, entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als „irreführende Geschäftspraxis“ im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG einzustufen ist, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen einzelnen Verbraucher betrifft.

Redaktionell gestaltete Werbung untersagt

Mit Urteil vom 08.04.2015, Az. 6 U 24/15 hat das OLG Karlsruhe im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Verfügung die Berufung des Verlages der Zeitschrift „ADEL aktuell“ gegen die Verurteilung zur Unterlassung der Veröffentlichung einer redaktionell gestalteten Werbeanzeige zurückgewiesen. Wie schon die Vorinstanz (LG Baden-Baden, Urteil vom 14.01.2015, Az. 5 O 68/14 KfH) sah das Gericht bei der doppelseitigen redaktionell gestalteten Werbeveröffentlichung zu einer Sonderverlosung der Deutschen Fernsehlotterie den Tatbestand der unzulässigen Verschleierung des werblichen Charakters der Veröffentlichung als erfüllt an (§ 4 Nr. 3 UWG).

Jahrestagung und Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale 2015 in Bad Homburg

Zu ihrer jährlichen Jahrestagung und -versammlung trafen sich die Mitglieder der Wettbewerbszentrale (WBZ) am 28./29.04.2015 in Bad Homburg. Der Schwerpunkt der öffentlichen Vortragsveranstaltung war die „Digitalisierung und deren Auswirkungen für den Wettbewerb“.

In seiner Begrüßungsansprache betonte der Präsident der Wettbewerbszentrale, Friedrich Neukirch, die maßgebliche Bedeutung der Digitalisierung für den Wettbewerb.

Rechtsunsicherheit durch Informationspflichten für Werbung und Vertrieb belastet Unternehmen – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2014 vor –

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr erneut über 13.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Knapp 60 % aller Fälle betrafen dabei den Bereich „Irreführung und Transparenz“. Dabei sind die bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Fälle mit irreführenden Preismogeleien um gut 11 % zurückgegangen. Sachverhalte zu Marktverhaltensregelungen wie Handwerksordnung, Apothekenbetriebsordnung, Gewerbeordnung, Ladenschlussgesetz und Lebensmittel-, Heilmittel- oder sonstige berufs- und produktbezogene Regelungen folgten mit 25 % Anteil am Gesamtaufkommen. Daneben bearbeitete die Wettbewerbszentrale über 800 Fälle belästigender Werbung und ebenso viele Fälle aus den Bereichen

Einladung zum Jahrespressegespräch 2015 der Wettbewerbszentrale

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den
28. April 2015 nach Bad Homburg einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten.
Dr. Münker wird erörtern, über welche Geschäftspraktiken häufig Beschwerde geführt wurde.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de